
Unfallversicherung für Ersthelfende.
Hilfeleistungen von der Ersten Hilfe bis zum Katastrophenschutz stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie sind hier:
Gesetzlich unfallversichert sind Personen, die unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Hilfeleistungsunternehmen:
- bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
- einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten oder
- sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder
- zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch im Ausland, wenn die Nothelfer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach Eintritt eines Personenschadens haben Nothelfer einen Anspruch auf Mehrleistungen nach der Satzung der Unfallkasse Thüringen sowie auf Ersatz von Sachschäden (z. B. beschädigte Kleidung oder Kfz-Schäden) infolge der Hilfeleistungshandlung und von erforderlichen Aufwendungen (z. B. Ersatz von Verdienstausfall usw.).
Unsere Leistungen im Überblick:
Heilbehandlung
• ärztliche/zahnärztliche Behandlung und psychologische
Betreuung
• stationäre Behandlung im Krankenhaus oder einer
Rehabilitationsklinik
• Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
• Fahr- und Transportkosten
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft, z. B.
• Umschulung, Wohnungshilfe
Geldleistungen
• Verletzten-/Übergangsgeld und Mehrleistungen
• Rente an Versicherte
• Leistungen im Todesfall (z. B. Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten)
• Sachschäden (z. B. Ersatz für verschmutze/beschädigte Kleidung
Informationen zum Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende
Flyer Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ersthelfende