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Mitgliedschaft bei der UKT

Ihre Ansprechpartner

Zuständigkeit

Die Unfallkasse Thüringen ist für folgende Unternehmen zuständig:

  • Das Land Thüringen mit all seinen Ministerien und Ämtern
  • Für die Einrichtungen der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise in Thüringen (z.B. Landratsämter, Bürgerbüros oder Kindertagesstätten)
  • Ca. 330 selbständige Unternehmen im Landes- und Kommunalbereich
  • Ca. 3.500 Haushalte, die eine Haushaltshilfe beschäftigen

Die UKT ist nicht zuständig für:

  • Verkehrsunternehmen (Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie z. B. Busse, Stadt- und Straßenbahnen)
  • Versorgungsunternehmen (größere Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie
  • landwirtschaftliche Unternehmen (Park- und Gartenanlagen über 5 ha, Friedhöfe, forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Gemeindewald)

Die UKT versichert nicht nur angestellte Personen, sondern ist auch zuständig für den Versicherungsschutz vieler weiterer Personengruppen.

Änderungsmitteilung

Thüringen mit seinen Städten, Gemeinden und Unternehmen entwickelt sich stetig weiter. Solche Änderungen könnten sein:

  • eine Eröffnung, z. B. Inbetriebnahme einer neu errichteten Schule,
  • eine Verpachtung, z. B. Verpachtung eines Gemeindesaals an einen Verein,
  • eine Übergabe, z. B. Übernahme eines Kindergartens durch ein privates Unternehmen,
  • eine Verselbstständigung, z. B. die Aufgaben des Bauhofes werden von einem privaten Unternehmen übernommen
  • eine Ämterneugliederung, z. B. Bauhof und Gartenbetrieb werden zum Bau- und Gartenbetrieb vereinigt,
  • eine Einstellung, z. B. ein Haushalt beschäftigt kein Personal mehr

Wenn sich bei einer in der Unfallkasse Thüringen versicherten Einrichtung Änderungen ergeben, besteht die Verpflichtung uns dies mitzuteilen. Dies reicht in kurzer Form, gern per Mail.

Ihre AnsprechpartnerinKatharina EisermannVerschlüsselte E-Mails