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Bewegungsfreundliche Schule

Die „Bewegungsfreundliche Schule“ leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit, zur Steigerung der Lern- und Lebensfreude, zur Verbesserung des Schulklimas und zum verbesserten Umgang mit dem Schul- und Alltagsstress der Schülerinnen und Schüler.

Ihre Ansprechpartnerin

Kontinuierlich wird die Anzahl der Schulen, die ein bewegungsfreundliches Konzept umsetzen, erhöht. Maßnahmen zur Erlangung dieser Auszeichnung sind: 

  • eine  Teilnahme der  Schüler/-innen  an vielfältigenschulischen und außerschulischen Sportangeboten als  einen  Beitrag  für  die  Gestaltung  sinnvoller,  gesundheitsfördernder, gewaltpräventiver Freizeitaktivitäten für alle Altersgruppen. 
  • eine Intensivierung   der Zusammenarbeit   auf   kommunaler   Ebene (Sportvereine, Schulen, Ehrenamt) 
  • eine verstärkte    Sensibilisierung    der Öffentlichkeit,    insbesondere der Eltern.
  • die  Umsetzung  des  „Thüringer  Bildungsplans für  Kinder bis  18 Jahre“  und  der weiterentwickelten   Lehrpläne   im   Fach   Sport   durch   einen   kompetenzorientierten Unterricht 
  • die   Realisierung   der   in   der   Stundentafel   festgelegten   Sportstunden   für   alle Schülerinnen und Schüler

Alle  Thüringer Schulen können  sich mit  einen  formlosen  Antrag als „Bewegungsfreundliche Schule“,  beim  zuständigen  Staatlichen Schulamt bewerben. Dazu reichen die Schulen das schulische  Konzept  nach  §47  des  Thüringer  Schulgesetzes  mit  Aussagen  zur Planung, Organisation und Umsetzung des Bausteins „Bewegungsfreundliche Schule“. Eine Jury beurteilt anhand der Bewertungskriterien die Umsetzung des Konzeptes. Die ausgezeichnete Schule erhält eine  Urkunde und eine Geldprämie für die Anschaffung von Sport-und Spielgeräten.

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