Bewegungsfreundliche Schule
Die „Bewegungsfreundliche Schule“ leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Wahrnehmungs- und Konzentrationsfähigkeit, zur Steigerung der Lern- und Lebensfreude, zur Verbesserung des Schulklimas und zum verbesserten Umgang mit dem Schul- und Alltagsstress der Schülerinnen und Schüler.
Sie sind hier:
Kontinuierlich wird die Anzahl der Schulen, die ein bewegungsfreundliches Konzept umsetzen, erhöht. Maßnahmen zur Erlangung dieser Auszeichnung sind:
- eine Teilnahme der Schüler/-innen an vielfältigenschulischen und außerschulischen Sportangeboten als einen Beitrag für die Gestaltung sinnvoller, gesundheitsfördernder, gewaltpräventiver Freizeitaktivitäten für alle Altersgruppen.
- eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene (Sportvereine, Schulen, Ehrenamt)
- eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der Eltern.
- die Umsetzung des „Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 18 Jahre“ und der weiterentwickelten Lehrpläne im Fach Sport durch einen kompetenzorientierten Unterricht
- die Realisierung der in der Stundentafel festgelegten Sportstunden für alle Schülerinnen und Schüler
Alle Thüringer Schulen können sich mit einen formlosen Antrag als „Bewegungsfreundliche Schule“, beim zuständigen Staatlichen Schulamt bewerben. Dazu reichen die Schulen das schulische Konzept nach §47 des Thüringer Schulgesetzes mit Aussagen zur Planung, Organisation und Umsetzung des Bausteins „Bewegungsfreundliche Schule“. Eine Jury beurteilt anhand der Bewertungskriterien die Umsetzung des Konzeptes. Die ausgezeichnete Schule erhält eine Urkunde und eine Geldprämie für die Anschaffung von Sport-und Spielgeräten.