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Organisation des Arbeitsschutzes und Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3) verpflichtet die Arbeitgeber für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation zu sorgen. Besonders wirksam können sie dies durch eine nachhaltige Einbindung von Sicherheit und Gesundheit in die Aufbau- und Ablauforganisation (weitere Infos)  des Unternehmens erreichen.

Um diese Organisation weiter zu verbessern, ist es notwendig, dass die Betriebe die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz als selbstverständlichen Bestandteil in ihre internen Strukturen und Prozesse einbinden und ausreichende Kapazitäten für die Realisierung bereitstellen. Die Aufsichtspersonen der Unfallkasse Thüringen stehen den Unternehmen hierbei zur Seite, in dem sie die Verantwortlichen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beraten und überwachen sowie durchgeführte Maßnahmen im Nachgang bewerten.

Mittels einer Pflichtenübertragung kann ein Teil der Arbeitgeberaufgaben auf andere Führungskräfte und einzelne Beschäftigte übertragen werden. Die wesentlichen Bestandteile der Unternehmerverantwortung im Arbeitsschutz, die aber in jedem Falle beim Unternehmer verbleiben, lassen sich nach dem AOK-Prinzip wie folgt festhalten:

  • die Auswahl: Er muss die Zuständigkeiten in der Linienorganisation festlegen und geeignete Personen mit den wichtigsten Aufgaben betrauen, insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Bestellungen vornehmen.
  • die Organisation: Er muss die Vorschriften mittels Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen in funktionierende betriebliche Regelungen überführen, um ihre Anwendung sicherzustellen. Dafür muss er die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.
  • die Kontrolle: Er muss in angemessener Weise die Umsetzung der veranlassten Maßnahmen überwachen und überprüfen, ob sie ausreichend sind.

Arbeitsschutz mit Methode zahlt sich aus – Testen Sie sich

Eine gute Übersicht über die Handlungsfelder im Rahmen der Arbeitsschutzorganisation und ein Tool zur Selbsteinschätzung gibt der ORGAcheck der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Der GDA-ORGAcheck (www.gda-orgacheck.de) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern. Der Check ermöglicht es, Schwachstellen in der Arbeitsschutzorganisation gezielt zu erkennen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Durch die systematische Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben wird der betrieblichen Verantwortung nachgekommen, der störungsfreie Betriebsablauf unterstützt und aktiv zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beigetragen.

Ein störungsfreier Betriebsablauf wird beispielsweise erreicht durch

  • systematische Planung von Arbeiten,
  • Beschaffung von sicheren Arbeitsmitteln und -stoffen,
  • Einsatz sicherer Technik,
  • rechtzeitige Information der Beschäftigten zu fachgerechtem, sicherem Arbeiten,
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen.

Die Motivation und damit die Produktivität der Beschäftigten werden beispielsweise gefördert durch

  • ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze,
  • eine Arbeitsplanung, die die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten berücksichtigt,
  • angemessene Arbeitsbelastung ohne Über- und Unterforderung,
  • die Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und hoher Krankenstände.

Eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsprozesse ergibt sich beispielsweise durch

  • eine systematische, vorausschauende und damit präventive Arbeitsgestaltung,
  • die gezielte stetige Nutzung der Gefährdungsbeurteilung, um Gefährdungen und Fehler im Ablauf frühzeitig zu erkennen und Korrekturmaßnahmen einzuleiten,
  • die Einbindung der Beschäftigten, um deren Erfahrungen zu einem störungsfreien Arbeitsprozess zu nutzen,
  • die Einbindung von Fachleuten für Arbeitsgestaltung, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Seit 1996 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz alle Arbeitgeber durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit verbundenen Gefährdungen eigenständig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten abzuleiten. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die DGUV Vorschrift 1 übernimmt die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes für die Einrichtungen und Organisationen des öffentlichen Bereichs, in denen auch nicht beschäftigte Versicherte tätig sind. Damit muss beispielsweise auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen eine Gefährdungsbeurteilung für die Kinder, Schüler und Studenten durchgeführt werden.

Die zentrale Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wiederholt sich in allen Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz und bezieht sich dabei auf die unterschiedlichsten Einflüsse, die am Arbeitsplatz auftreten können (z. B. ausgehend von den Arbeitsmitteln, von Gefahrstoffen, von biologischen Gefährdungen oder von der Gestaltung der Arbeitsstätten).

Generell ist die Gefährdungsbeurteilung als Erstbeurteilung an bestehenden oder neu einzurichtenden Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Anlässe, die eine Fortschreibung oder auch Überprüfung erforderlich machen:

  • bei Änderung von Vorschriften bzw. Veränderungen des Standes der Technik,
  • wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden,
  • wenn die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird,
  • vor Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen,
  • bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation sowie
  • nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen.

Der Unternehmer hat die Verpflichtung, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zu dokumentieren.

Von der Pflicht zur Kür – Präventionskultur macht den Unterschied

Arbeitsschutz im Betrieb rechtssicher zu organisieren, ist eine unternehmerische Pflicht. Wer darüber hinaus die Kür beherrscht, macht Sicherheit und Gesundheit zur gemeinsamen Sache der Belegschaft. Wie vielfältig Betriebe von einer solchen Präventionskultur profitieren, zeigt die Kampagne kommmitmensch der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Sowohl in gewerblichen als auch öffentlichen Bereichen geht es immer mehr darum, Beschäftigte zu gewinnen und zu halten. Aktuell gehen gerade im öffentlichen Dienst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter altersbedingt in den Ruhestand. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind häufig wirksame Hebel, um ein Team zukunftsfähig aufzustellen und Wertschätzung zu zeigen.

Bei der Präventionskultur im Sinne der Kampagne kommmitmensch geht es nicht darum, alles neu zu erfinden. Die breit aufgestellte Kampagne der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zielt darauf ab, gute betriebliche Praxis zu stärken und die Chancen aufzuzeigen, die in einer proaktiven Präventionskultur stecken. Denn wer die Kür beherrscht, meistert auch zukünftige Herausforderungen.

Die entscheidenden Handlungsfelder einer Präventionskultur:

  • Führung
  • Kommunikation
  • Beteiligung
  • Fehlerkultur
  • Betriebsklima
  • Sicherheit und Gesundheit

Weiterführende Informationen zu den Inhalten, zu Handlungshilfen und vielen Beispielen aus der Praxis finden Sie hier. LINK

Die betriebliche Aufbauorganisation regelt die Aufteilung der Aufgaben eines Betriebes auf verschiedene Verantwortliche (Abteilungen, Bereiche, Personen). Sie legt für jede Stelle die übergeordneten und die unterstellten Personen fest. In der Aufbauorganisation werden zudem die übertragenen Aufgaben und Kompetenzen für alle Beschäftigten festgehalten. Die Aufgaben und Befugnisse werden von der übergeordneten Stelle zugewiesen. Dadurch ergeben sich für alle betrieblichen Aufgaben klare Zuständigkeiten und Befugnisse. Die Aufbauorganisation erfolgt beispielsweise in Form von Organigrammen, Stellenplänen oder Stellenbeschreibungen.

Die unterschiedlichen Akteure für Sicherheit und Gesundheit (wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte oder der Arbeitsschutzausschuss) haben dabei grundsätzliche, aber auch unterschiedliche Verantwortungen, Aufgaben, Befugnisse und Pflichten. Verantwortung bedeutet, für Aufgaben zuständig zu sein und für die Erledigung bzw. Nichterledigung zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Verantwortung erfordert Befugnisse, um die Aufgaben erledigen zu können. Weisungsbefugnis ist dabei untrennbar mit Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit verbunden.

Aufgaben + Befugnisse = Verantwortung

Die Ablauforganisation muss in Einklang mit der Aufbauorganisation stehen. Für ein gutes Betriebsergebnis sind betriebliche Aufgaben bis hin zu einzelnen Teilaufgaben zielgerichtet und reibungslos zu erfüllen. Dafür muss die Art und Weise der Betriebsabläufe in ihrer zeitlich-logischen Reihenfolge eindeutig geregelt sein. Die Ablauforganisation bestimmt wer mit wem, wann, wie und in welcher Reihenfolge zusammenarbeitet.

Die Ablauforganisation erfolgt in Form von Ablaufbeschreibungen, Verfahrensanweisungen, Prozesshandbüchern oder Vereinbarungen. In der Ablauforganisation kann zum Beispiel folgendes geregelt sein:

  • Wer führt die Gefährdungsbeurteilung für welchen Bereich durch und wer ist daran beteiligt?
  • Wer unterweist wen, wann und zu welchen Themen?
  • Wer wird wann, wie und wo für welche Aufgabe qualifiziert und weitergebildet?
  • Wer informiert wen und worüber?
  • Wer organisiert und wer verteilt Vorschriften, Regeln und Informationen?
  • Wer prüft wann, wie, welche Arbeitsmittel?
  • Wer handelt wie und mit wem bei Notfällen und/oder Störungen?
  • Wer erledigt was und mit wem bei Bränden?
  • Wer beschafft was, wann und wo und wer wird beteiligt?
  • Wer organisiert und wer überprüft die Notwendigkeit der Arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Handlungshilfen

Nutzen Sie die Software: GefBU

Die Unfallkasse Thüringen unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die Bereitstellung der kostenlosen Software „GefDok light“, mit deren Hilfe Gefährdungsbeurteilungen systematisch elektronisch erstellt, verwaltet und verteilt werden können. Sie können die Software über ihren Zugang zu unserem INFA-Tool abrufen. Das Programm besteht aus Excel-Dokumentvorlagen, die alle für eine Gefährdungsbeurteilung nötigen Arbeitsblätter enthalten. Die Software kann ohne spezielle Computerkenntnisse installiert und aufgrund der einfach gestalteten Oberfläche sehr schnell intuitiv bedient werden. Die Zielgruppe für „GefDok light“ sind kleinere Einrichtungen oder einzelne Abteilungen als Alternative zur handschriftlichen Aufzeichnung.

 

Besuchen Sie unsere Seminare

Wir thematisieren die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, je nach Branche, in fast allen unserer Seminare. Informieren Sie sich im Seminarplan oder auf den Themenseiten der jeweiligen Branche.

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Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Eine umfangreiche Sammlung von Informationen zu Gefährdungsfaktoren, Durchführungsmethoden und andere Handlungshilfen stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf www.gefaehrdungsbeurteilung.de

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