Unfallschutz in Bädern und Nassräumen.
Gerade im Badebetrieb ereignen sich Unfälle und Verletzungen sehr schnell. Schüler sind z. B. während des Schwimmunterrichts gesetzlich unfallversichert. Auch die Beschäftigten in den Bädern sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgesichert. Aber der gesetzliche Unfallschutz gilt nicht für alle!
Sie sind hier:
Die angestellten Beschäftigten in kommunalen Bädern sind im Rahmen ihrer Tätigkeit über die Unfallkasse Thüringen gesetzlich unfallversichert. Aber auch Schüler und Kinder aus Kindertagesstätten unterliegen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz in Schwimmbädern, wenn sie diese im Rahmen des Sportunterrichtes bzw. einer Veranstaltung ihrer Einrichtung besuchen.
Der öffentliche Badebetrieb steht hingegen nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Die Beschäftigten der Schwimmbäder sind während ihrer Tätigkeiten zahlreichen Gefahren und Belastungen ausgesetzt. Die meisten Unfälle ereignen sich durch Ausrutschen. Bei Beschäftigten führt der Umgang mit Chemikalien, beispielsweise zur Reinigung oder zur Wasseraufbereitung, zu Unfällen und Verletzungen.
Die Beschäftigten arbeiten häufig an elektrischen Anlagen, sie arbeiten in engen Räumen und auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen. Bei der Hallenaufsicht sind sie neben dem Lärm aus dem laufenden Badebetrieb auch dem Lärm, der von den zahlreichen Wasserattraktionen ausgeht, ausgesetzt. Psychische Belastungen und Arbeiten in Schichten sind weitere Themen.
Aktuelles
Vorschriften und Medien
Ausgewählte Schriften für den Bereich:
Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:
Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:
https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/index.jsp