Unfallschutz in der Abfallwirtschaft.
Bei der Sammlung, dem Transport und der Behandlung von Abfällen sowie bei Reinigungstätigkeiten an Straßen und Anlagen sind die Beschäftigten unterschiedlichsten Gefährdungen ausgesetzt. Auch die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgesichert.
Sie sind hier:
In den Betrieben der Abfallwirtschaft sind unter anderem Müllwerker, Kraftfahrer, Straßenreiniger, Kfz-Handwerker und Verwaltungsangestellte beschäftigt. Die gesundheitlich gefährdenden Tätigkeiten der Beschäftigten bestehen beispielsweise im Ziehen und Schieben von Müllsammelbehältern, im Führen der Fahrzeuge mit z. T. hoher Verkehrsdichte und Tätigkeiten im Freien, bei Wind und Wetter.
Für die im Dienstleistungswettbewerb stehenden kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft ist es daher wichtig, über gesunde, leistungsfähige und leistungsbereite Mitarbeiter zu verfügen. Ein Schlüssel zur Erreichung dieses Ziels ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf hohem betrieblichem Niveau.
Vorschriften und Medien
Ausgewählte Schriften für den Bereich:
Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:
Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:
https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/newsletter/index.jsp