Unfallschutz für häusliche Pflegepersonen.
Häusliche Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Sie sind hier:
Ihr Ansprechpartner
Gesetzlich unfallversichert sind Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc.), die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne der Pflegeversicherung) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.
Der Versicherungsschutz besteht automatisch (von Gesetzes wegen) und für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten werden von den Kommunen getragen.