Unfallversicherung an Hochschulen.
Alle Studierenden an den Hochschulen sowie die angestellten Beschäftigten der staatlichen Hochschulen sind bei der Unfallkasse Thüringen versichert.
Sie sind hier:
Derzeit sind ca. 50.000 Studierende an den insgesamt sieben Hochschulen in Thüringen eingeschrieben.
Die Beschäftigten und die Studierenden können sehr unterschiedlichen Gefährdungen ausgesetzt sein, wobei die Beurteilung der Gefährdungen insbesondere in der Forschung hohe Anforderungen an die verantwortlichen Führungskräfte/Projektleiter stellt.
Neben den Unfällen die auf dem Weg zur Hochschule bzw. auf dem Weg nach Hause geschehen, stehen die Belastungen durch Gefahrstoffe an erster Stelle. Die Präventionsarbeit der Unfallkasse Thüringen zielt deshalb auf fachbezogene Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Des Weiteren arbeitet die Unfallkasse eng mit den Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit aus Ihrem Bereich zusammen, damit Unfälle vermieden werden können.
Vorschriften und Medien
Ausgewählte Schriften für den Bereich:
Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:
Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:
https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/newsletter/index.jsp