Hilfe in Krisenfällen
Am Arbeitsplatz können Beschäftigte jederzeit mit Ereignissen konfrontiert werden, bei denen Menschen körperlich und/oder psychisch zu Schaden kommen. In dem Fall ist eine rasche und professionelle, psychotherapeutische Behandlung wichtig.
Sie sind hier:
Sie können Zeugen eines Betriebsunfalls oder eines Gewaltverbrechens sein. Oder sind sogar selbst betroffen. Das Spektrum der Gefahrensituationen ist breit: Ereignisse die Betroffene zutiefst berühren und schockieren, können beispielsweise verbale und körperliche Angriffe im Kontakt mit Kunden, Überfälle, Verkehrsunfälle oder andere Extremsituationen sein.
Bei Eintritt eines Arbeitsunfalls mit unmittelbaren psychischen Störungen sollte die Akutintervention mit der betrieblichen Erstbetreuung einsetzen. Zur weiteren Behandlung ist es erforderlich, rechtzeitig gezielte Interventions- und Therapiemaßnahmen einzuleiten. Dazu beauftragt die Unfallkasse Thüringen besonders qualifizierte und zugelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Auch die Durchgangsärzte können dies veranlassen. Wenn Versicherte in dringenden Fällen beteiligte Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten unmittelbar aufsuchen, müssen sie die Unfallkasse Thüringen unverzüglich informieren und die Zustimmung zur Behandlung einholen.
Die psychotherapeutische Behandlung beginnt in der Regel mit fünf so genannten probatorischen Sitzungen. Diese dienen der Krisen- oder Frühintervention. Ebenfalls wird abgeklärt, ob weitere Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind.
Bitte senden Sie uns auch in diesen Fällen eine Unfallanzeige zu, um möglichst schnell Kontakt mit den Versicherten aufzunehmen.
Für weitere Rückfragen und bei akutem Unterstützungsbedarf nehmen Sie bitte direkten Kontakt auf mit:
Juliane Creutzburg: 03621 777226 oder Sören Bezold: 03621 777253
Telefonisch-psychologische Beratung für Unfallverletzte
Nach einem Extremerlebnis – Schwerer Unfall oder Gewalterlebnis- benötigen Betroffene schnelle Unterstützung.
Zur Bewältigung psychischer Beeinträchtigungen nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung daher regelmäßig die Kosten für eine Psychotherapie vor Ort.
Doch vielleicht ist noch nicht klar, ob das für die betroffene Person infrage kommt oder ein Praxistermin lässt sich nicht schnell genug organisieren.
In diesem Fall gibt es jetzt ein Angebot der Unfallkasse Thüringen: die telefonisch-psychologische Beratung. Dazu mehr im Infoblatt>>
Bis zu fünf Telefontermine à 50 Minuten mit einer geschulten Psychotherapeutin sind möglich. So lässt sich zeitnah und ortsunabhängig weiterer Unterstützungsbedarf klären.
Unsere Versicherten erhalten in diesem Falle ein Informationschreiben mit den entsprechenden Kontaktdaten und dem Ablauf.
Dieses Angebot ist grundsätzlich nicht an eine Unfallanzeige gebunden. Somit können Sie sich als Versicherte Person direkt an uns wenden.
Telefonisch: Juliane Creutzburg: 03621 777226
oder Sören Bezold: 03621 777253
Per E-Mail krisenhilfe(at)ukt.de