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Privathaushalte

Ihre Ansprechpartner

Wer ist versichert?

Beschäftigten in Privathaushalten sind gesetzlich unfallversichert. Tätigkeitsbereiche der Haushaltshilfen können sein:

  • Reinigung
  • Kinderbetreuung
  • Küchenarbeit und hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Gartenarbeit 

Unter Versicherungsschutz stehen Haushaltshilfen

  • bei allen o.g. Tätigkeiten
  • auf allen damit zusammenhängenden Wegen
  • auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück bei Urlaubsbegleitungen im Rahmen der Beschäftigung

Nicht versichert sind z.B. 

  • Der/Die Haushaltsführende/r und Ihr Ehepartner
  • Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
  • private Tätigkeiten während der Arbeitszeit

Beitrag

Die Minijobzentrale der Bundesknappschaft erhebt die Beiträge für Haushaltshilfen, die unter 538 EUR monatlich verdienen. Dies ist über das Haushaltsscheck-Verfahren geregelt. Eine Anmeldung und Beitragserhebung über die Unfallkasse ist für dieses Hauspersonal nicht notwendig.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de

Die UKT berechnet Beiträge für Haushaltshilfen in Thüringen die über 538 EUR im Monat verdienen oder durch die Summierung der Minijobs insgesamt nicht bei der Knappschaft anzumelden sind. 

Pro Haushaltshilfe wird bei der UKT ein Jahresbeitrag in Höhe von 40 Euro fällig. Dieser wird reduziert, sofern die Haushaltshilfe nicht länger als 6 zusammenhängende Monate beschäftigt wird.
 

Der Beitrag wird immer im Frühjahr pauschal pro beschäftigter Person und Kalenderjahr erhoben. 


Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber – d. h. dem Haushaltsführenden – getragen. Eine Anrechnung auf das Entgelt darf nicht erfolgen. 

Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird jeweils gesondert erhoben, er ist im Beitrag zur übrigen Sozialversicherung nicht enthalten.

Anmeldung

Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, Ihre Haushaltshilfe innerhalb einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Knappschaft-Bahn-See zu melden. Diese Pflicht besteht auch, wenn es sich um ein vorübergehendes, kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Der Versicherungsschutz für die Haushaltshilfe entsteht per Gesetz mit Aufnahme der Arbeit. Eine beschäftigte Person im Haushalt, die von Ihrem Arbeitgeber nicht angemeldet wurde, erhält ebenso Leistungen beim Arbeitsunfall. 

Jedoch besteht bei Nichtanmeldung des Hauspersonals die Gefahr für den Haushaltsführenden ein Bußgeld von bis zu 2.500 € und zusätzlich die entstandenen Unfallkosten bezahlen zu müssen.

Wie ist Hauspersonal anzumelden?

Wo die Anmeldung zu erfolgen hat, hängt von der Höhe der Entlohnung ab.

Bei einem Gehalt kleiner/gleich 538 € im Monat ist die Anmeldung ist bei der Knappschaft-Bahn-See im Haushaltsscheck-Verfahren (Minijob-Zentrale) vorzunehmen. Hierzu finden Sie die Online Anmeldung oder das PDF Formular unter: www.minijob-zentrale.de 

Bei einem Gehalt größer 538 € im Monat handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Anmeldung bei der Krankenkasse). Beschäftigte in Thüringer Haushalten wären in diesem Fall bei der UKT anzumelden.

Dazu verwenden Sie bitte die unterstehenden Formulare und senden diese an:

Unfallkasse Thüringen
Humboldtstraße 111
99867 Gotha

per Fax: 03621 777 111

oder per Mail an

k.eisermann@ukt.de 

m.kittel@ukt.de 

 

Ihre AnsprechpartnerinKatharina EisermannVerschlüsselte E-Mails