Unfallversicherung für Schüler.
Bei der Unfallkasse sind Schüler unfallversichert, wenn Träger der allgemein- oder berufsbildenden Einrichtung das Land Thüringen, ein Landkreis, eine Kommune oder ein privater Träger ist.
Sie sind hier:
Ihr Ansprechpartner
Private Träger sind z. B. Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gemeinnützige Verbände.
Allgemein- oder berufsbildende Schulen sind alle, durch deren Besuch die gesetzliche Schulpflicht erfüllt werden kann bzw. auf Grund dieses Besuchs von der Schulpflicht befreit werden oder ein schulrechtlicher Abschluss angestrebt wird.
Der Mensch ist ein Schüler. Schmerz ist sein Lehrer.
Versicherte Tätigkeiten
- Besuch des regulären Schulunterrichtes und der zwischen den Unterrichtsstunden liegenden Pausen
- Teilnahme an Prüfungen
- Tätigkeiten, die mit der Schülermitverwaltung in Zusammenhang stehen
- Teilnahme an offiziellen, von der Schulleitung genehmigten Schulveranstaltungen
- Teilnahme an schulisch veranlassten Projektarbeiten (siehe Infoblatt unten)
- Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen (siehe Infoblatt unten)
- Unmittelbare, mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehende Wege
- Teilnahme an Arbeitseinsätzen als Sonderform pädagogischer Erziehungsmaßnahmen
Nicht versichert sind:
- Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich
- Teilnahme an privatem Nachhilfeunterricht
- Teilnahme am Schülergottesdienst
- Kauf der monatlichen Schulbusfahrkarte
- private Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Schlafen usw.