Beiträge und Finanzierung
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Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird komplett durch den Unternehmer getragen. Für die Versicherten der Unfallkasse Thüringen ist die Unfallversicherung beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge werden nach dem Umlageprinzip erhoben.
Das heißt: die voraussichtlich entstehenden Aufwendungen - für die einzelnen Umlagegruppen - werden auf die Unternehmen umgelegt. Der Beitrag berechnet sich nach einem Umlageverteilungsschlüssel.
Für die kommunalen Unternehmen (Gemeinden, Städte, Landkreise) gilt als Schlüssel die Einwohnerzahl.
Für die selbstständigen Unternehmen im Kommunalen und Landesbereich sind die gezahlten Entgelte entscheidend.
Bei den Privathaushalten ist die Anzahl der Beschäftigten Grundlage für die Beitragsberechnung.
Finanzierung
Die Ausgaben der Unfallkasse Thüringen werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind das Land Thüringen, die rechtlich selbstständigen Unternehmen des Landes und der Kommunen, die Gemeinden, kreisfreien Städte, Städte und Landkreise. Auch Haushaltsführende, die Hauspersonal beschäftigen, entrichten einen Beitrag.
Die Höhe der Beiträge wird berechnet aus den Aufwendungen für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.
Der Finanzbedarf der Unfallkasse Thüringen wird jedes Jahr neu im Haushaltsplan errechnet.
Beitragssätze 2024
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat am 15. November 2023 den Haushaltsplan 2024 beschlossen. Die Gebietsänderungen gemäß des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurden berücksichtigt.
Für die Kreisfreien Städte, Gemeinden und Landkreise wurden im Februar 2024 folgende Beitragssätze festgelegt:
Umlagegruppe | K1 Kreisfreie Städte | K2 Gemeinden | K3 Landkreise |
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Beitragssatz je Einwohner | 10,99 € 1) | 4,48 € 1) | 7,16 € 1) |
davon Allgemeine Unfallversicherung | 4,69 € | 4,18 € | 1,16 € |
davon Schüler-Unfall-Versicherung | 6,00 € | - | 6,00 € |
davon kurze Bauarbeiten | 0,10 € | 0,10 € | - |
davon Pflegeversicherung | 0,20 € | 0,20 € | - |
1) Beitragsmaßstab sind die Einwohnerzahlen entsprechend der Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 31.12.2021 mit dem Gebietsstand vom 01.01.2024
Umlagegruppe | H Haushalte |
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Beitragssatz je versicherte Person, insofern keine Beitragspflicht über die Minijob Zentrale besteht | 40,00 € |
Der Beitragssatz verringert sich auf 20,00 €, wenn während des Kalenderjahres im Haushalt Personen nicht länger als für einen Zeitraum von sechs Monaten beschäftigt werden.
Für die Sparkassen sowie für die Unternehmen im Kommunalen- und Landesbereich, die nach dem Arbeitsentgelt veranlagt werden, wurden im Mai 2024 folgende Beitragssätze festgelegt:
Umlagegruppe | S Sparkassen | KU Unternehmen im Kommunalen Bereich | LU Unternehmen im Landesbereich |
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Beitragssatz je 1.000 € Entgeltsumme 2) | 3,95 € | 6,78 € | 4,15 € |
2) Berechnungsgrundlage bildet der letzte Stand der Entgeltmeldung 2023
Die Basis für die Ermittlung des tatsächlichen Beitragssatzes 2024 bilden die von den Unternehmen des Kommunalen Bereiches, des Landesbereiches und den Sparkassen übermittelten Entgelte 2023 vom digitalen Lohnnachweis mit dem Stand bis zum 18.04.2024.
Der Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes ist ab dem 01.01.2024 auf 108.000 € festgesetzt. (§ 19 Abs. 2 Satzung der Unfallkasse Thüringen)