Beiträge und Finanzierung
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Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird komplett durch den Unternehmer getragen. Für die Versicherten der Unfallkasse Thüringen ist die Unfallversicherung beitragsfrei.
Die Mitgliedsbeiträge werden nach dem Umlageprinzip erhoben.
Das heißt: die voraussichtlich entstehenden Aufwendungen - für die einzelnen Umlagegruppen - werden auf die Unternehmen umgelegt. Der Beitrag berechnet sich nach einem Umlageverteilungsschlüssel.
Für die Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise) gilt als Schlüssel die Einwohnerzahl.
Für die selbstständigen Unternehmen sind die gezahlten Entgelte entscheidend.
Bei den Privathaushalten ist die Anzahl der Beschäftigten Grundlage für die Beitragsberechnung.
Finanzierung
Die Ausgaben der Unfallkasse Thüringen werden im Wesentlichen durch jährliche Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Unternehmer im Sinne des Gesetzes sind das Land Thüringen, die rechtlich selbstständigen Unternehmen, die Gemeinden, kreisfreien Städte, Städte und Landkreise. Auch Haushaltsführende, die Hauspersonal beschäftigen, entrichten einen Beitrag.
Die Höhe der Beiträge wird berechnet aus den Aufwendungen für Prävention, Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind.
Der Finanzbedarf der Unfallkasse Thüringen wird jedes Jahr neu im Haushaltsplan errechnet.
Beitragssätze 2026
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat am 12. November 2025 den Haushaltsplan 2026 beschlossen. Die Gebietsänderungen gemäß des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden wurden berücksichtigt.
Für die Kreisfreien Städte, Gemeinden und Landkreise werden im Februar 2026 voraussichtlich folgende Beitragssätze festgelegt:
Umlagegruppe | K1 Kreisfreie Städte | K2 Gemeinden | K3 Landkreise |
|---|---|---|---|
Beitragssatz je Einwohner | 11,30 € 1) | 3,91 € 1) | 8,26 € 1) |
davon Allgemeine Unfallversicherung | 4,18 € | 3,91 € | 1,14 € |
davon Schüler-Unfall-Versicherung | 7,12 € | - | 7,12 € |
1) Beitragsmaßstab sind die Einwohnerzahlen entsprechend der Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 31.12.2023 mit dem Gebietsstand vom 01.01.2026.
Umlagegruppe | H Haushalte |
|---|---|
Beitragssatz je versicherte Person, insofern keine Beitragspflicht über die Minijob Zentrale besteht | 40,00 € |
Der Beitragssatz verringert sich auf 20,00 €, wenn während des Kalenderjahres im Haushalt Personen nicht länger als für einen Zeitraum von sechs Monaten beschäftigt werden.
Für die rechtlich selbständigen Unternehmen, die nach dem Arbeitsentgelt veranlagt werden, wird im April 2026 voraussichtlich folgender Beitragssatz festgelegt:
Umlagegruppe | rechtlich selbstständige Unternehmen |
|---|---|
Beitragssatz je 1.000 € Entgeltsumme 2) | 5,36 € |
2) Berechnungsgrundlage bildet der letzte Stand der Entgeltmeldung 2024
Die Basis für die Ermittlung des tatsächlichen Beitragssatzes 2026 bilden die von den Unternehmen übermittelten Entgelte 2025 vom digitalen Lohnnachweis mit dem Stand bis zum 10.04.2026.
Der Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes ist ab dem 01.01.2024 auf 108.000 € festgesetzt. (§ 19 Abs. 2 Satzung der Unfallkasse Thüringen)