Unfallschutz in Justizvollzugsanstalten
Thüringen verfügt über vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Bei der Unfallkasse Thüringen sind die angestellten Beschäftigten sowie die Gefangenen versichert, die innerhalb der Justizvollzugsanstalten einer Beschäftigung nachgehen.
Sie sind hier:
Die Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen arbeiten in Eigenbetrieben der Anstalten (z. B. Druckerei, Bäckerei oder Wäscherei), in Unternehmerbetrieben, die innerhalb der Anstalten eingerichtet sind oder in geeigneten Fällen als Freigänger. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Resozialisierung der Gefangenen geleistet.
Die generelle Problematik beim Umgang mit Gefangenen, Sprachen- und kulturelle Vielfalt sowie der Bildungsstand erfordern von den Bediensteten ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement zur Erfüllung dieser komplexen Aufgaben. In einer Vollzugsanstalt arbeiten verschiedene Professionen eng zusammen, hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes. Zudem arbeiten in den Justizvollzugsanstalten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen, Tischler, Lehrerinnen und Lehrer, Drucker, Mediengestalterinnen und Mediengestalter und viele mehr.
Vorschriften und Medien
Ausgewählte Schriften für den Bereich:
Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:
Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:
https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/newsletter/index.jsp