Zum Hauptinhalt springen

Unfallschutz für ehrenamtlich Tätige.

Eine Vielzahl von Bürgern engagiert sich ehrenamtlich für andere. Im Falle eines Unfalls mit Körperschaden ist die Unfallkasse Thüringen der gesetzliche Unfallversicherungsträger für alle ehrenamtlich Engagierten, die im Auftrag der Gemeinden, Kommunen oder Städten des Landes Thüringens tätig werden.

Ihr Ansprechpartner

Einzelpersonen und Mitglieder der örtlichen Vereine, die ein Ehrenamt, d. h. eine übertragene Aufgabe aus dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich (Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft) der Stadt oder der Gemeinde, freiwillig und unentgeltlich bzw. gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung oder Erstattung von Reisekosten möglichst kontinuierlich im Auftrag der Stadt-/Gemeindeverwaltung ausüben, gehören dem bei der Unfallkasse Thüringenversicherten Personenkreis an.

Versicherte Tätigkeiten

Der Versicherungsschutz besteht während der Durchführung des mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgabenbereichs, den damit zusammenhängenden Vor- und Nachbereitungshandlungen sowie auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.
 

Alle Leistungen der DGUV.

Mehr erfahren

Welche Betriebsarten versichert die UKT?

Mehr erfahren

Sie hatten einen Unfall?

Zur Unfallmeldung