Unfallschutz für ehrenamtlich Tätige.
Eine Vielzahl von Bürgern engagiert sich ehrenamtlich für andere. Im Falle eines Unfalls mit Körperschaden ist die Unfallkasse Thüringen der gesetzliche Unfallversicherungsträger für alle ehrenamtlich Engagierten, die im Auftrag der Gemeinden, Kommunen oder Städten des Landes Thüringens tätig werden.
Sie sind hier:
Einzelpersonen und Mitglieder der örtlichen Vereine, die ein Ehrenamt, d. h. eine übertragene Aufgabe aus dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich (Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft) der Stadt oder der Gemeinde, freiwillig und unentgeltlich bzw. gegen Bezahlung einer Aufwandsentschädigung oder Erstattung von Reisekosten möglichst kontinuierlich im Auftrag der Stadt-/Gemeindeverwaltung ausüben, gehören dem bei der Unfallkasse Thüringenversicherten Personenkreis an.
Versicherte Tätigkeiten
Der Versicherungsschutz besteht während der Durchführung des mit dem Ehrenamt verbundenen Aufgabenbereichs, den damit zusammenhängenden Vor- und Nachbereitungshandlungen sowie auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen.