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Unfallversicherung für Beschäftigte.

Folgende Beschäftigte sind bei der Unfallkasse Thüringen gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.

Ihr Ansprechpartner

Über die Unfallkasse Thüringen sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (Beschäftigte) versichert

  • in den Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 
  • in den Unternehmen des Landes
  • bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Nicht zu dem versicherten Personenkreis bei der UKT gehören Beschäftigte in kommunalen

  • Verkehrsunternehmen (Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie z. B. Busse, Stadt- und Straßenbahnen)
  • Versorgungsunternehmen (größere Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie 
  • landwirtschaftliche Unternehmen (Park- und Gartenanlagen über 5 ha, Friedhöfe, forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Gemeindewald)

Für diese Personen ist die jeweilige gewerbliche Fach-Berufsgenossenschaft zuständig.

Die Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen sind während der Durchführung der mit ihrem Beschäftigungsverhältnis verbundenen Tätigkeiten und auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen bei der Unfallkasse Thüringen gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.

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