Unfallversicherung für Beschäftigte.
Folgende Beschäftigte sind bei der Unfallkasse Thüringen gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.
Sie sind hier:
Ihr Ansprechpartner
Über die Unfallkasse Thüringen sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende (Beschäftigte) versichert
- in den Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände
- in den Unternehmen des Landes
- bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Nicht zu dem versicherten Personenkreis bei der UKT gehören Beschäftigte in kommunalen
- Verkehrsunternehmen (Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs wie z. B. Busse, Stadt- und Straßenbahnen)
- Versorgungsunternehmen (größere Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie
- landwirtschaftliche Unternehmen (Park- und Gartenanlagen über 5 ha, Friedhöfe, forstwirtschaftliche Tätigkeiten im Gemeindewald)
Für diese Personen ist die jeweilige gewerbliche Fach-Berufsgenossenschaft zuständig.
Die Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen sind während der Durchführung der mit ihrem Beschäftigungsverhältnis verbundenen Tätigkeiten und auf den damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen bei der Unfallkasse Thüringen gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten gesetzlich unfallversichert.