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Förderrichtlinie

Seit 2019 gibt es in der Unfallkasse Thüringen die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gem. § 17 SVHV zur Förderung von Präventionsmaßnahmen i. S. d. § 14 SGB VII" - kurz Förderrichtlinie.

Ihre Ansprechpartnerin

M.A.Krystin Maier

Wenn Sie in einem ersten Schritt Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen benötigen, die der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen oder für eine wirksame Erste Hilfe sorgen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen. Die UKT möchte ihre Mitgliedsunternehmen mit einer Impuls- bzw. Anstoßförderung bei der Umsetzung solcher Maßnahmen helfen.

Ziel ist es, unseren Mitgliedsunternehmen damit Anreize zu geben, diese Präventionsmaßnahmen für ihre versicherten Beschäftigten zu verstetigen.

 

Was ist zu beachten?

Ihr Projekt ist förderfähig, …

  • wenn es sich um ein Projekt mit Sachbezug zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrer Einrichtung handelt,
  • wenn bisher zu dieser Thematik kein Projekt durch die UKT gefördert wurde,
  • wenn mindestens 5 Mitarbeitende (Betriebsgröße wird beachtet) erreicht werden, die als Multiplikatoren für die anderen Mitarbeitenden wirken,
  • wenn es sich nicht um Sachkosten/Grundausstattung (z. B. Ausstattung von Fitnessräumen, Yoga-Matten) des Arbeitgebers handelt,
  • wenn thematisch gleiche Projekte nicht durch die UKT anderweitig gefördert werden können,
  • wenn es sich nicht um BEM-Maßnahmen und BGF-Maßnahmen zu den Themen Ernährung oder Bewegung im Sinne wiederkehrender Trainings (z. B. Sportkurse) handelt,
  • wenn es sich nicht um Schulungen (z. B. in der Gewaltprävention) der gesamten Belegschaft handelt und
  • wenn es sich nicht um Schulungen handelt, die Bestandteil einer Berufsausbildung sind.

 

Beispiele gemäß Förderrichtlinie (nicht abschließend):

  • Wissenstransfer (Seminar) durch einen Referenten an Multiplikatoren zu verschiedenen Themen:
    • Ergonomie am Arbeitsplatz
    • Training von Deeskalations- und Selbstbehauptungstechniken (ausgenommen ist der Bereich Klinik und Pflege, da es dafür eigene Seminare gibt)
    • Spezialtrainings (keine Berufsausbildung) für den Umgang mit gefährlichen Tieren in verschiedenen Situationen
  • Förderung einzelner Tools zum Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz im Rahmen eines Gesundheits- oder Aktionstages ihres Betriebes:
    • zum Thema Bewegung und Ergonomie am Arbeitsplatz (Referent) oder
    • zum Thema Verkehrssicherheit mit dem Fahrrad (Miete eines Parcours als praktischer Teil und Referent zum Thema)
  • Ausbildung zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuer als Anstoßförderung in besonders gefährdeten Branchen (z. B. in Kliniken)

 

Verfahren:

  • Den Förderantrag können Sie bis zum 31.10. eines Jahres bei der UKT einreichen.
  • Ihren Antrag stimmen Sie vorab mit Ihrer zuständigen Aufsichtsperson ab.
  • Schriftliche Anfragen können auch gern per Mail an ukt-projekte@ukt.de gestellt werden.

 

 

Dokumente zum Download:

Förderrichtlinie

Formblatt 1: Antragsformular

Formblatt 2: Mittelanforderung

Formblatt 3: Verwendungsnachweis

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