Förderrichtlinie
Seit 2019 gibt es in der Unfallkasse Thüringen die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen gem. § 17 SVHV zur Förderung von Präventionsmaßnahmen i. S. d. § 14 SGB VII" - kurz Förderrichtlinie.
Sollten Sie Maßnahmen planen, die der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen oder für eine wirksame Ersten Hilfe sorgen, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Förderantrag zu stellen.
Die Informationen über Zuwendungsvoraussetzungen, Zuwendungsempfänger oder das Verfahren etc. finden Sie in der Förderrichtlinie.
Weitere Auskünfte dazu erteilt Ihnen die für Sie zuständige Aufsichtsperson.
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