Bekanntmachungen der UKT
Die Unfallkasse ist nach § 37 der Satzung verpflichtet, das autonome Recht und die übrigen Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen.
Sie sind hier:
Die Unfallkasse hat ferner die von der Vertreterversammlung beschlossenen und von der zuständigen obersten Landesbehörde genehmigten Unfallverhütungsvorschriften und deren Änderungen öffentlich bekannt zu machen.
Satzung vom 18.11.2015 in der Fassung des 3. Nachtrages vom 15.5.2019
Mitteilungsblatt Nr. 21 vom Februar 2024
Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (DGUV Vorschrift 80, ehemals GUV-V D 34), vom Oktober 1993
Die am 15. November 2023 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit Schreiben vom 19. Februar 2024 genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 1060-54-6114/214314/2024).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 31. März 2024 außer Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 80 „Verwendung von Flüssiggas“ (ehemals GUV-V D 34) vom Oktober 1993 in der Fassung vom Januar 1997.
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin
Diese Bekanntmachung wurde am 27.02.2024 hier veröffentlicht.
Mitteilungsblatt Nr. 20 vom November 2021
1 Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
1.1 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ (DGUV Vorschrift 26, ehemals GUV-V C 9), vom November 1987
Die am 8. Juni 2021 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit Schreiben vom 24. August 2021 genehmigt, (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/2-5-111645/2021).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. November 2021 außer Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 26 „Kassen“ (ehemals GUV-V C 9) vom November 1987 in der Fassung vom Januar 1997.
1.2 Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 8. Juni 2021 das Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ beschlossen.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat mit Schreiben vom 24. August 2021 das Inkrafttreten genehmigt, (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/2-5-111645/2021).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. November 2021 in Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“.
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin
Diese Bekanntmachung wurde am 28.09.2021 hier veröffentlicht.
Mitteilungsblatt Nr. 19 vom April 2021
1 Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
1.1 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 39, ehemals GUV-V C 22), vom Januar 1997
Die am 4. November 2020 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit Schreiben vom 6. Januar 2021 genehmigt, (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/2-3-764/2021).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. April 2021 außer Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 39 „Bauarbeiten“ (ehemals GUV-V C 22) vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1995.
1.2 Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 4. November 2020 das Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ beschlossen.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat mit Schreiben vom 6. Januar 2021 das Inkrafttreten genehmigt, (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/2-3-764/2021).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. April 2021 in Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“.
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin
Diese Bekanntmachung wurde am 20.01.2021 hier veröffentlicht.
2. Bekanntmachung der Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation (PO I) nach § 18 Abs. 5 SGB VII
2.1 Inkrafttreten der Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation (PO I)
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 4. November 2020 das Inkrafttreten der Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation (PO I) beschlossen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen (TMASGFF) hat die Prüfungsordnung genehmigt (Aktenzeichen des Genehmigungsschreibens: 54-6114/2-3-907/2021).
Die Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung nach § 18 SGB VII vom 01.01.2016 außer Kraft.
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin
Diese Bekanntmachung wurde am 16.02.2021 hier veröffentlicht.
Mitteilungsblatt Nr. 18 vom November 2019
1 Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
1.1 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49, ehemals GUV-V C 53), vom Juli 2003
Die am 15. Mai 2019 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit Schreiben vom 22. August 2019 genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/3-1-53089/2019).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. November 2019 außer Kraft gesetzt:
"Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49, ehemals GUV-V C 53) vom Juli 2003.
1.2 Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren"
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2019 das Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" beschlossen. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat mit Schreiben vom 22. August 2019 das Inkrafttreten genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/3-1-53088/2019).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. November 2019 in Kraft gesetzt:
DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren".
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin
Diese Bekanntmachung wurde am 11.09.2019 hier veröffentlicht.
Mitteilungsblatt Nr. 17 vom April 2018
1 Bekanntmachung zu Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Abs. 5 SGB VII
1.1 Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 12, ehemals GUV-V B 2), vom November 1987
Die am 15. November 2017 von der Vertreterversammlung der Unfallkasse Thüringen beschlossene Außerkraftsetzung hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit Schreiben vom 12. März 2018 genehmigt (Aktenzeichen Genehmigungsschreiben 54-6114/1-5-15415/2018).
Folgende Unfallverhütungsvorschrift wird zum 1. April 2018 außer Kraft gesetzt:
„Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 12, ehemals GUV-V B 2) vom November 1987.
Sabine Dexheimer
Geschäftsführerin