Zum Hauptinhalt springen

Arbeiten unter der Sonne.

Endlich wieder Sommer, Sonne, Sonnenschein!
Oder aber Schnappatmung, Sonnenbrand und Schlimmeres?

Wer sich im Freien aufhält zur Arbeit, Freizeit, Sport oder Spiel muss darauf achten, dass er sich ausreichend vor Sonne schützt. Sonnenstrahlung macht nicht nur gute Laune sondern wird vom Menschen grundsätzlich in geringer Menge für die Bildung des lebensnotwendigen Provitamins D3 (Knochenaufbau) benötigt. Jedoch schon bei einmalig zu hoher Dosis einer ultravioletten Strahlung können akute Gefahren auftreten, wie Sonnenbrand, Augenschäden, Hitzeschlag oder Sonnenstich. Auch bei langfristig niedriger Dosis sind chronische Schäden nicht auszuschließen, wie vorzeitige Hautalterung, bestimmte Formen des Hautkrebses oder Linsentrübung des Auges. Schutzmaßnahmen bei der Arbeit und in der Freizeit verringern das Risiko von Gesundheitsschäden. Kindergärten, Schulen und Beschäftigte in kommunalen Bereichen, wie Bauhöfe, Freibad oder Forst sollen deshalb aktiv auf Sonnenschutz achten.

Schutzmaßnahmen vor schädlicher UV- Strahlung an Arbeitsplätzen sind in Abhängigkeit der Tätigkeit im Rahmen von betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen zu definieren. Hier ist die Hierarchie des TOP- Prinzips von Schutzmaßnahmen anzuwenden:

  • Schattenplätze und Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen.
  • Ausreichend große Sonnenschirme, Sonnensegel oder Überdachungen vorsehen und in Kitas sowie Schulen entsprechende Bepflanzungen als natürliche Schattenspender nutzen.
  • Baumaschinen, Fahrzeuge usw. mit Klimaanlagen bereitstellen.
  • Arbeitsbereiche belüften, um einen Hitzestau zu meiden.
  • Information der Beschäftigten über Gefahren und Schutz vor UV- Strahlung.
  • Tätigkeiten möglichst im Schatten ausführen.
  • Aufenthalt in der Sonne bei bestimmten Tageszeiten, wie Mittag (11- 15 Uhr Sommerzeit) etc., möglichst beschränken (s.a. Angebotsvorsorge ArbMedVV „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde und mehr je Tag“), UV- Index beachten (www.bfs.de, www.uv-index.de, www.dwd.de, Wetter-App).
  • Art und Umfang von Pausen an Tageszeit anpassen.  
  • Anstrengende körperliche Arbeiten, wenn möglich, in frühe Morgenstunden oder späten Nachmittag verlegen.
  • Persönliche Schutzausrüstung und Hautschutzmittel, alkoholfreie Getränke, vorzugsweise Wasser oder lauwarmen Tee, zur Verfügung stellen.
  • Entsprechend körperbedeckende Kleidung, z.B. aus Baumwollmaterialien tragen. Langärmeliges Shirt/Hose und geeignete Kopfbedeckung, wie Hut oder Tücher nutzen. Nacken- und Ohrenschutz dabei berücksichtigen. Spezielle UV- Schutzkleidung ist in der Regel nicht erforderlich.
  • In Arbeitsbereichen, in denen Schutzhelme getragen werden müssen,  können Nacken und Ohren mit einem zusätzlichen Tuch geschützt werden (z.B. einknöpfbarer Nackenschutz).
  • Sonnenschutzbrillen sollen entsprechend der Arbeitsbedingungen getragen werden (DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“).
  • Eine Sonnencreme, ausreichend dick aufgetragen, schützt zusätzlich die nicht bedeckten Hautpartien. Hier ist auf einen hohen Lichtschutzfaktor zu achten. Regelmäßig nachcremen nicht vergessen (mind. alle 2 Stunden).
  • Tipp: Schattenregel beachten- Ist der Schatten kleiner als die Körpergröße, besteht Gefahr. Ist der Schatten größer als die Körpergröße, besteht geringere Gefahr.
  • Ein Hitzeschlag ist sehr gefährlich. Umgehende Erste Hilfe- Maßnahmen sind anwenden (DGUV Information 204-037 „Erste Hilfe Karte: Akute Hitzeerkrankungen“).

Sonnenschein, aber sicher! Auch für die Kleinen.

Kinder spielen am liebsten draußen, möglichst unbeschwert und gesund. Zu viel ultraviolette Strahlung der Sonne schadet insbesondere die dünne Kinderhaut. Träger und Kindertageseinrichtungen können aktiv einen wirksamen Sonnenschutz realisieren. Die richtige Gestaltung des Außengeländes mit ausreichend schattigen Bereichen, Aktivitäten im Freien nicht zu bestimmten Tageszeiten, wie Mittag (UV- Index abfragen über Wetterbericht, Apps etc.) sowie Information der Eltern über geeignete Kleidung und Sonnencreme für Kinder. Durch pädagogische Angebote können und sollen die Kinder mit thematischen Geschichten, Liedern, Spielen und Experimenten, über sonnensicheres Verhalten informiert werden. Durch konsequentes Üben und Einhalten der Schutzmaßnahmen sowie der eigenen Vorbildwirkung werden Kinder schnell zu „Verbündeten“ im Sonnenschutz auch im späteren Erwachsenenalter.

 

  • Schatten hat Vorrang draußen. Die Spielbereiche auf dem Außengelände sind abzuschatten, vorzugsweise durch Bäume, aber auch zusätzlich mit Sonnensegeln, Sonnenschirmen, Markisen und Vordächer. In der Zeit zwischen 11- 15 Uhr sollten sich die Kinder möglichst nicht oder wenig in der Sonne aufhalten. Im Blick ist dabei der UV- Index zu halten. Je höher der UV- Index, desto höher ist die Gefahr eines Sonnenbrandes (www.bfs.de). Für Kleinstkinder ist direkte Sonne tabu.
  • Die Bereitstellung von Getränken, wie Wasser oder lauwarmer Tee, im Außenbereich vermindert den Flüssigkeitsverlust beim Spielen und Toben. Kinder sollen so zum regelmäßigen Trinken motiviert werden.

     

  • Sonnengerechte Kleidung schützt die Kinder. Dazu zählen ein Hut, Kappe oder Tuch mit Schirm und Nackenschutz. Denn Gesicht, Nacken und Ohren sind besonders empfindlich. Ein langärmeliges Shirt und lange Hose aus eng gewebtem und weit geschnittenem Stoff, schützt ebenfalls. Nicht zu vergessen sind die Füße mit Schuhen, die den Fuß bedecken, auch Fußrücken und Ferse. Bei spezieller Sonnenschutzkleidung ist auf das Prüfsiegel „UV- Standard 801“ zu achten.
  • Eine Sonnenbrille schützt die Augen. Bei Kindersonnenbrillen ist auf Bruchfestigkeit, „UV- Schutz 400“ und EU- Norm 12312-1 zu achten (Hinweisschild auf der Brille).

     

  • Für die unbedeckten Körperregionen hilft die Anwendung von Sonnencreme. In Abstimmung mit den Eltern ist die Art des Schutzmittels und deren Nutzung festzulegen (Einverständniserklärung, Auswahl des Sonnenschutzmittels, allergische Reaktionen abfragen etc.). Die Eltern cremen ihre Kinder vor dem Besuch der Kita ein und ggfs. wird dann nachgecremt. Bei  Sonnencreme oder Lotionen ist unbedingt darauf zu achten, dass ein hoher Lichtschutzfaktor gewählt wird (LSF 50). Die Creme soll wasserfest, ohne Duft- und Konservierungsstoffe sein und ist dick sowie gleichmäßig aufzutragen. Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Kinn, Schultern und Fußrücken sind gründlich einzucremen. Übrigens können die etwas größeren Kinder das nach Anleitung selbstständig.
  • Achtung: Sonnenschutzmittel können auch zu Allergien führen. Daher ist ein sorgsamer Umgang angeraten. Die Haut ist bevorzugt mit entsprechender Kleidung  zu schützen und nur die wirklich unbedeckten Körperstellen einzucremen.
  • Nicht nur für die Kinder sondern auch für die Pädagogen gilt selbstverständlich der aufgeführte Schutz vor Sonnenstrahlung. Der Arbeitgeber/Träger muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung, ArbMedVV, Teil 3 (Angebotsvorsorge) genannten Voraussetzungen auf die zu beurteilenden Tätigkeiten der Beschäftigten zutreffen.

Fazit:

Sonnenschutz ist in jedem Alter wichtig! Jede Sonnendosis wird gespeichert und erhöht das Risiko später an Hautkrebs zu erkranken. Denn die Haut vergisst nichts!

Alle Seminare der UKT auf einen Blick.

Mehr erfahren

Welche Personen versichert die UKT?

Mehr erfahren

Sie hatten einen Unfall?

Zur Unfallmeldung

Ihr AnsprechpartnerUnfallkasse ThüringenVerschlüsselte E-Mails