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Das Heilverfahren

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln möglichst vollständig wiederherzustellen. Grundlage einer erfolgreichen Rehabilitation ist die hohe Qualität der medizinischen Versorgung sowie die aktive Steuerung des Heilverfahrens durch die Unfallversicherungsträger mit Hilfe der Leistungserbringer.

Ihre Ansprechpartnerin

Die Unfallversicherung stellt sich durch ein flächendeckendes Netzwerk von spezialisierten Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Unfall- und Rehabilitationskliniken sicher. Leistungsträger und Leistungserbringer stehen durch zeitige Berichterstattung und Kontaktaufnahme bei Komplikationen im ständigen Austausch miteinander. 

Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung werden die stationären Heilverfahren in das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV), in das  Verletzungsartenverfahren (VAV) und in das Schwerverletzungsartenverfahren (SAV) gegliedert.

Im Verletzungsartenverzeichnis ist geregelt, welche Verletzungen dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind. Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser am Verletzungsartenverfahren und am Schwerverletzungsartenverfahren. Diese müssen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Mehr Informationen zum Konzept der medizinischen Versorgung finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

DGUV – Medizinische Versorgung

Reha-Management

In der gesetzlichen Unfallversicherung wird bei komplexen Verletzungen bzw. Situationen das Instrument des Reha-Managements eingesetzt. Das bedeutet, dass unsere Versicherten während des gesamten Verlaufs entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse persönlich beraten und betreut werden. Dabei greifen wir auf vorhandene Netzwerke zurück, koordinieren das Heilverfahren gemeinsam mit den behandelnden Ärzten, erstellen einen Reha-Plan und unterstützen die Versicherten bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber.

Mehr Informationen finden Sie bei der DGUV. 

DGUV – Reha-Manager/Berufshelfer

Alle Geldleistungen der UKT.

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Alle Sachleistungen zum Heilverfahren.

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Alle Teilhabeleistungen zum Heilverfahren.

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Ihre AnsprechpartnerinJuliane CreutzburgVerschlüsselte E-Mails