Unfallversicherung der Polizei.
Die Tarifbeschäftigten der Polizei in Thüringen sind Versicherte der Unfallkasse Thüringen, während die Polizeibeamtinnen und -beamten der Fürsorge des Dienstherrn unterliegen.
Sie sind hier:
Unsere Zuständigkeit resultiert aus der staatlichen Aufgabe der Überwachung des Arbeitsschutzgesetzes und wir beraten die Beamtinnen und Beamten.
Viele Tätigkeiten sind mit Belastungen und Gefährdungen verbunden. Sie sind nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Rahmen einer umfassenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln und durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen oder in ihren Auswirkungen zu reduzieren.
Die Anforderungen an die Polizei sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Die größten zusätzlichen Aufgaben sind aktuell und wohl auch zukünftig die Bekämpfung von Cyberkriminalität und Terrorismus. Folgen sind psychische und physische Beanspruchungen des vorhandenen Personals.
Spezielle fachspezifische Belange werden in engem Dialog mit den polizeilichen Praktikerinnen und Praktikern, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärzten und den verantwortlichen Führungskräften beim zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales diskutiert, entschieden und veröffentlicht.