Unfallversicherung in Alten- und Pflegeheimen.
Alten- und Pflegeheime sind bei der Unfallkasse Thüringen versichert, wenn die Kommunen, Kreise oder der Freistaat Thüringen mehrheitlich die wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb oder das Unternehmen tragen (Hauptaktionär, Mehrheitsgesellschafter, Träger der Einrichtung).
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Alten- und Pflegeheime sind bei der Unfallkasse Thüringen versichert, wenn die Kommunen, Kreise oder der Freistaat Thüringen mehrheitlich die wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb oder das Unternehmen tragen (Hauptaktionär, Mehrheitsgesellschafter, Träger der Einrichtung).
Die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen sind vielfältigen körperlichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt. Belastungen des Muskel-Skelett-Systems durch Heben und Tragen von Patienten und der Umgang mit biologischen und chemischen Stoffen gehören zur täglichen Arbeit. Hinzu kommen psychosoziale Belastungen beim täglichen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, durch Konflikte mit Bewohnern und Angehörigen, der ständigen Konfrontation mit Leiden und Tod und nicht zuletzt durch Schichtarbeit. Die Präventionsarbeit der Unfallkasse Thüringen legt hier die Schwerpunkte, aber auch Themen wie der Einsatz von Hautschutz und Hautpflege werden nicht außer Acht gelassen.
Aktuelles
Vorschriften und Medien
Ausgewählte Schriften für den Bereich:
Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:
Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:
https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/newsletter/index.jsp