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Infektionsschutzgerechtes Lüften im Betrieb

Hilfestellungen für richtiges Lüften

 

Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Büros, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 – denn der Übertragungsweg erfolgt über die Luft. Mit einer guten Raumlüftung kann das Infektionsrisiko daher deutlich gesenkt werden.

Die Präventionskampagne kommmitmensch hat aus diesem Grund verschiedene Hilfestellungen zum Thema infektionsschutzgerechtes Lüften veröffentlicht. Die zur Verfügung gestellten Informationen haben das Ziel, die Ansteckungsgefahr in den Betrieben so gering wie möglich zu halten – denn Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz.

Dazu zählt das Plakat „Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz - Infektionsschutzgerechtes Lüften". Dieses veranschaulicht die wichtigsten Maßnahmen zum Thema Lüften und dient im Betrieb als nützlicher Anhaltspunkt. Das Plakat mit Piktogrammen kann selbständig ausgedruckt oder kostenlos bestellt werden. Es ist mit blauer oder weißer Grundfarbe erhältlich.

Weitere Hilfe bietet der Fensteranhänger „Richtig lüften schützt". An den Fenstergriff gehangen, erinnert der leuchtend blaue Anhänger regelmäßig an das richtige Lüften im Betrieb. Er gibt praktische Tipps zum angemessenen Lüftungsintervall, der Lüftungsdauer und weist per QR-Code den Weg zur CO2-Timer App der Unfallkasse Hessen und des Instituts für Arbeitsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Allgemein gilt: Büroräume sollten spätestens alle 60 Minuten, Besprechungsräume alle 20 Minuten gelüftet werden. In Besprechungsräumen sollte für 5 Minuten im Herbst und für 3 Minuten im Winter gelüftet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Fenster vollständig geöffnet werden.