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Als Schutz vor Corona mit Halstuch auf den Spielplatz? Lieber nicht. Es besteht Strangulationsgefahr!

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist ebenfalls für Kinder ab einem bestimmten Alter verpflichtend.

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist ebenfalls für Kinder ab einem bestimmten Alter verpflichtend, zum Beispiel beim Einkaufen. Für Spielplätze gibt es unterschiedliche Regeln. Sie reichen von einer Empfehlung an die Eltern, ihren Kindern altersabhängig und altersgerecht eine Maske aufzusetzen bis zur völligen Abwesenheit einer Maskenpflicht. 

Eltern, die ihrem Kind einen Mund-Nase-Schutz aufsetzen wollen, sollten auf eine kindgerechte Ausführung achten. Die Maske muss auf das kleine Kindergesicht passen und das Atmen so wenig wie möglich einschränken – andernfalls reißt das Kind sie sich beim Buddeln, Spielen und Toben gleich wieder herunter. Ein lustiges, kindgerechtes Motiv auf der Maske erleichtert die Akzeptanz bei den Kleinen.

Keine gute Idee sind aus Sicht der Unfallkasse Thüringen über das Gesicht gezogene Schals oder Tücher. An ihnen können sich Kinder strangulieren. Schals und Tücher, aber auch Ketten und Schlüsselbänder, können sich in einem Kletternetz, auf Rutsche oder Klettergerüst oder in einer Astgabel verfangen, das Kind kann sich aus dieser bedrohlichen Lage nicht immer aus eigener Kraft befreien. In der Vergangenheit sind bereits Kinder an den Folgen einer solchen Strangulation gestorben.

Die UKT ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Freistaat Thüringen. 244.000 Schüler sind während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Ausflügen oder Klassenfahrten und auf den Schulwegen gegen Unfälle abgesichert. Passiert ein Unfall leitet die UKT sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.

Pressekontakt:

Unfallkasse Thüringen
Pressestelle
Stephanie Robus
Tel: 03621 777 141
Fax: 03621 777 111
E-Mail: stephanie.robus@ukt.de