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Unfallschutz für Kinder in Tages­einrichtungen und Kindertagespflege.

Kinder in Thüringen sind während des Besuchs von betriebs­erlaubnis­pflichtigen Kindertageseinrichtungen oder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen gesetzlich über die Unfallkasse Thüringen unfallversichert.

Ihr Ansprechpartner

Kinder halten uns nicht von Wichtigerem ab. Sie sind das Wichtigste.

C.S. Lewis

Tageseinrichtungen

Tageseinrichtungen bedürfen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und müssen der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern dienen. Das sind insbesondere

  • Krippen
  • Kindergärten
  • Horte
  • Kindertagesstätten

Nicht zu Tageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zählen z. B.

  • private Freizeitangebote
  • Frühförderstellen und Förderstätten
  • Kinder- und Wohnpflegeheime

Die UKT ist zuständiger Unfallversicherungsträger in Einrichtungen der öffentlichen Hand, oder wenn der Einrichtungsträger als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts oder als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist. Dies können beispielsweise Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gemeinnützige Verbände sein.

Um prüfen zu können, ob und ggf. bei welchem Versicherungsträger Versicherungsschutz besteht, bitten wir Sie folgendes Formular auszudrucken, auszufüllen und uns zuzusenden oder zu faxen (Fax-Nr.: 03621 777 111).

Tagespflege

Kinder, die durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 SGB VIII betreut werden, stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes der Kinder ist die Feststellung der besonderen Eignung der Tagespflegeperson. Diese erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (örtliches Jugendamt) oder durch einen mit ihm per Kooperationsvertrag verbundenen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Die versicherte Betreuung kann von der Tagespflegeperson als selbstständige Tätigkeit oder in Form einer abhängigen Beschäftigung für den Haushalt der zu betreuenden Kinder erfolgen. Eine namentliche Meldung der Kinder im Vorfeld ist nicht erforderlich.

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