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Unfallversicherung in Verwaltungen.

Die öffentlichen Verwaltungen beschäftigen den größten Teil ihrer Beschäftigten an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen.

Zum Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Thüringen gehören angestellte Beschäftigte aus den verschiedenen Ministerien, Behörden, Verbänden, Ämtern und weiteren kommunalen Betrieben.

Neben den allgemeinen Gefährdungen am Arbeitsplatz wie Stolpern und Stürzen, gibt es eine Reihe weiterer Belastungen, die sich gegenseitig beeinflussen und in ihrem Zusammenwirken zu arbeitsbedingten Erkrankungen und chronischen Beschwerden führen, dabei aber leicht übersehen werden können. Hierzu zählen insbesondere:

  • Gefährdungen durch Belastungen des Muskel-Skelett-Systems (z. B. mangelnde Ergonomie an Büroarbeitsplätzen)
  • Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit (z. B. ungeeignete Arbeitsausstattung, unklare Arbeitsaufgabe, mangelnde Kommunikation, Zeitdruck)
  • Gefährdungen durch klimatische Bedingungen (z. B. fehlende Belüftung, schlechtes Raumklima)
  • Gefährdungen durch ungeeignete oder mangelnde Beleuchtung (z. B. fehlende Innenbeleuchtung von Arbeitsplätzen, Blenden durch Tageslicht oder Reflexionen)
  • Gefährdungen durch Gewalt an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr (z. B. Übergriffe oder Bedrohungen durch Kunden) – speziell im Bereich der kommunalen Kasse oder im Service- bzw. Bürgerbüro
  • Gefährdungen durch Bedrohungen oder die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls zu werden

Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen reichen von der Gestaltung des Gebäudes mitsamt seinen Räumen und Büros über die ergonomische Einrichtung der Arbeitsplätze bis hin zur Optimierung der Arbeitsorganisation. Dazu gehören wiederum Themenfelder wie Arbeitsaufgaben, Arbeitsteilung, Arbeitsformen, Zusammenarbeit, Betriebsklima und Führung. 

Bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz hat der Arbeitgeber zunächst folgenden Grundsatz nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beachten: Arbeit muss so gestaltet werden, dass eine Gefährdung für das Leben und die Gesundheit vermieden oder gering gehalten wird. Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen. 

Vorschriften und Medien

Ausgewählte Schriften für den Bereich:

Unter folgendem Link zur Publikationsdatenbank der DGUV können Sie alle für diese Betriebsart relevanten Schriften einsehen:

www.dguv.de/publikationen

Informationen zum Thema "Was ist neu im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV" kann man jederzeit unter folgendem Link erhalten:

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/newsletter/index.jsp

Links

DGUV - Verwaltung 

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Informationen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zu Bildschirm- und Büroarbeit.
Die Praxis guter Unternehmen zeigt, dass erfolgreiche Leistungen auch im Büro das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend –also präventiv– gestalteter Arbeit sind. 


"Zukunft sichern, Arbeit gestalten", lautet das Motto der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Initiative für eine neue Qualität der Arbeit ein. Die entscheidende Frage dabei: Wie kann Arbeit für Unternehmen rentabel und für Beschäftigte gesund, motivierend und attraktiv gestaltet werden? 
www.inqa.de

Deutsche Netzwerk Büro e.V. (DNB)

Das Deutsche Netzwerk Büro e.V. (DNB) ist eingebunden in die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des Bundesarbeitsministeriums. Die Aufgabe des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung guter und gesunder Büroarbeit im Kontext einer sich rasant verändernden Arbeitswelt. 

ergo-online®

ergo-online® ist die umfassende und zuverlässige Online-Informationsplattform zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte, betriebliche Interessenvertretungen und Arbeitgeber.

Im Mittelpunkt stehen die moderne Büro- und Bildschirmarbeit und die Orientierung an der im Arbeitsschutzrecht verankerten Zielsetzung der Arbeitsgestaltung, die die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen ausdrücklich berücksichtigt. Arbeit muss demnach ausführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung der Persönlichkeit fördern. Auf Dauer muss sie ein ausgewogenes Maß an Beanspruchung enthalten.

Alle Dokumente in der Mediathek.

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Welche Personengruppen versichert die UKT?

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