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Unfallversicherung für Blut- und Organspender.

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, z. B. Blutspender sowie Spender körpereigener Organe und Gewebe.

Ihr Ansprechpartner

Versichert sind Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden (z. B. Knochenmark, Niere, Haut). Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die UKT, wenn die Spende in einer kommunalen Einrichtung, in einer Einrichtung eines Landkreises oder des Landes Thüringen erfolgt und nicht kommerziell genutzt wird.

Erfolgt die Spende in einer privaten Einrichtung, ist die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gegeben.

Weitere Informationen bei der DGUV finden Sie hier.

 

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