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Unfallschutz für häusliche Pflegepersonen.

Häusliche Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ihr Ansprechpartner

Gesetzlich unfallversichert sind Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn etc.), die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne der Pflegeversicherung) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen. 

Der Versicherungsschutz besteht automatisch (von Gesetzes wegen) und für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten werden von den Kommunen getragen.

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