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Rückkehr zum Regelbetrieb: Schulen müssen Gefährdungsbeurteilung anpassen
Aktuell bereiten sich die Schulen in Deutschland darauf vor, nach den Sommerferien zum Regelbetrieb zurückzukehren. Doch wie kann sicherer und gesunder Unterricht unter den Bedingungen der Corona-Pandemie aussehen? Der Spitzenverband der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt damit die Schulen und Schulsachkostenträger, ihre Gefährdungsbeurteilung an die neue Situation anzupassen. Die Empfehlungen basieren auf drei Stufen, die vom regionalen Infektionsgeschehen – gering, mittel, hoch – abhängig sind. Jeder Stufe sind entsprechende Maßnahmen zugeordnet, die als Paket zu verstehen sind. Die Maßnahmenempfehlungen ermöglichen so einen schnellen Überblick und eine rasche Anpassung für den Fall, dass sich die Vorgaben des Infektionsschutzes in einer Region ändern. Sie stehen zum Download zur Verfügung.
Nach den Sommerferien sollen Schulen in ganz Deutschland zum Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zurückkehren. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) am 18. Juni verständigt. Dabei soll auch dem Arbeitsschutz Rechnung getragen werden. Damit Sicherheit und Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten gewährleistet sind, müssen Schulsachkostenträger und Schulhoheitsträger Schutz- und Hygienekonzepte entwickeln. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy erklärt hierzu:
„Auch das kommende Schuljahr wird aller Voraussicht nach kein normales. Den Schulen verlangt der Unterricht in Pandemiezeiten sehr viel ab. Je nach Infektionsgeschehen in einer Region kann es erforderlich werden, schnell zwischen unterschiedlichen Betriebsstufen zu wechseln. Sich hierauf vorzubereiten, ist eine enorme organisatorische Herausforderung. Häufig liegt diese Aufgabe bei der Schulleitung, die durch die Einrichtung eines Krisenstabes unterstützt werden kann. Mit unseren ergänzenden Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung wollen wir es den Schulen so einfach wie möglich machen, ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Grundlage unserer Empfehlungen sind wissenschaftliche Erkenntnisse über das Coronavirus und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums sowie unser darauf basierender SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule. Als gesetzliche Unfallversicherung möchten wir so ein verantwortungsvolles Vorgehen und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure unterstützen, damit die Sicherheit und Gesundheit in der Schule gewährleistet bleibt. Darüber hinaus stehen die Unfallversicherungsträger auf Landesebene bereit, um gemeinsam mit den Bildungs- und Gesundheitsministerien sowie weiteren Experten die Öffnung der Schulen vorzubereiten und dabei alle Expertisen zu berücksichtigen.“