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Erstinformation zum Schulbusunfall in Berka vor dem Hainich

Schüler, die von dem Schulbusunfall am 23. Januar 2020 betroffen sind, erhalten die notwendige Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung über die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse Thüringen (UKT) als zuständiger Unfallversicherungsträger hin.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen darüber hinaus auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung.

 

Für die Anfragen von Betroffenen hat die Unfallkasse Thüringen eine Hotline geschaltet. Sie ist unter 03621 777 226 zu erreichen. Unter dieser Rufnummer erklären professionelle Rehabilitationsberater, welche Leistungen Betroffene im Einzelfall erhalten können und wie die Betreuung organisiert wird.

 

Die Betroffenen und ihre Familien erhalten umgehend ein Informationsschreiben der Unfallkasse, wie die psychologische Betreuung sichergestellt wird und welche Leistungen die UKT übernimmt.   

 

Die UKT ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Freistaat Thüringen. 242.000 Schüler sind während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Ausflügen oder Klassenfahrten und auf den Schulwegen gegen Unfälle abgesichert. Passiert ein Unfall leitet die UKT sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.

 

 

 

 

 

Pressekontakt:

Unfallkasse Thüringen

Pressestelle

Stephanie Robus

Tel: 03621 777 141

Fax: 03621 777 111

E-Mail: stephanie.robus@ukt.de