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Unfallrisiko „Übersehenwerden“

Wenn Beschäftigte zum Winterdienst ausrücken, ist das oft in den frühen Morgenstunden. Zur Standardausrüstung gehört dann Warnkleidung. Sie sorgt für bessere Erkennbarkeit der Arbeitskräfte. Ein Muss ist Warnkleidung bei Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr, und zwar zu jeder Tageszeit. Darüber hinaus können in vermeintlich ungefährlichen Situationen Dunkelheit, Nebel, Schnee und Regen die Sicht so stark verschlechtern, dass das Tragen von Warnkleidung zur Pflicht wird. Denn: Grundsätzlich müssen Beschäftigte Warnkleidung in Arbeitssituationen tragen, in denen sie übersehen werden könnten und keine anderen Maßnahmen ausreichenden Schutz davor bietet. Deshalb gilt: Im Zweifelsfall immer Warnkleidung tragen! Dafür sollten Führungskräfte Beschäftigte sensibilisieren und sie darin unterweisen, wie sie ihre Warnkleidung richtig tragen. Im Arbeitsalltag können SiBe mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Kolleginnen und Kollegen motivieren.

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