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Die Unternehmensnummer – eine Chance für die Unfallversicherung

Zum 1. Januar 2023 stellen die Unfallversicherungsträger einheitlich auf eine Unternehmensnummer (UNR) um. Die Übergangsvorschrift des § 224 SGB VII ermöglicht der gesetzlichen Unfallversicherung bereits vor Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 den Aufbau des zentralen Verzeichnisses und legitimiert die hierfür erforderliche Datenerhebung.

Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten:


· Schritt 1: Vereinheitlichung der Mitgliedsnummer als Startpunkt für eine Unternehmernummer
· Schritt 2: Umstellung der Unternehmensnummer auf eine Unternehmernummer

Unsere Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch. Sobald Ihre Nummer eingerichtet ist, informieren wir Sie.