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Verbandbuch oder Meldeblock?

Jede Erste-Hilfe-Maßnahme im Betrieb – vom Pflasterkleben bis zur Wiederbelebung – muss dokumentiert werden.  In den meisten Unternehmen findet sich deshalb im oder in der Nähe des Erste-Hilfe-Kastens ein sogenanntes Verbandbuch, um Namen der Beteiligten, Verletzungsart und weitere Informationen zu erfassen. Was früher üblich war, ist heute nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar. Denn Gesundheitsdaten sind im Sinne von Art. 9 der Verordnung sensible Daten, die streng vertraulich behandelt werden müssen.

Im klassischen Verbandbuch jedoch stehen die Einträge sichtbar untereinander gelistet – und sind oft über einen langen Zeitraum hinweg nachzulesen. Da das Verbandbuch frei zugänglich ist, kann von Datenschutz keine Rede sein. Wie aber kommt man der Dokumentationspflicht nach?

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat einen Meldeblock entwickelt, der an gleicher Stelle wie bisher als Verbandbuch aufbewahrt werden kann. Für jede Erste-Hilfe-Maßnahme wird nun ein Blatt des Blocks ausgefüllt, abgetrennt und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt. Deshalb ist wichtig, mit der Einführung des Blocks den Aufbewahrungsort und die Zugriffsrechte zu klären. 

 

Direkt zum Meldeblock als pdf.