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Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb

Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten C für Betriebe) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten E für Betriebe) wurden zum 1. November 2021 aktuellen Entwicklungen und medizinischen Standards angepasst und veröffentlicht. Im Vergleich zu den bisher gültigen DIN-Versionen aus dem Jahr 2009 hat sich einiges geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Neu hinzugekommen sind jedoch Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen.

Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster – die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen. Dabei eignen sich Pflasterstrips nicht nur für Bagatellverletzungen, sondern auch zum Fixieren von Kompressen oder Verbänden. Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen, bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen. Das Ende der Übergangsfrist ist der 30. April 2022. Auch in Pkw-Verbandkästen müssen künftig Mund-Nasen-Bedeckungen enthalten sein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet dazu eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.

Die aktuelle Packliste für Betriebs- und Kfz-Verbandkästen nach der überarbeiteten DIN-Norm können Sie auf der Website der DGUV einsehen.