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Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte besteht im Rahmen des Zensus umfassender gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Versichert sind zum Beispiel folgende Tätigkeiten:  

  • die Teilnahme an Schulungen, bei denen Informationen zur Tätigkeit vermittelt werden
  • die persönliche Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in Haushalten oder Wohnheimen vor Ort
  • das  Ausfüllen von Online- und Papierfragebögen im Zusammenhang mit dem Zensus
  • die Vor- und Nachbereitungshandlungen
  • alle mit der Tätigkeit zusammenhängenden Wege

Dabei ist es unabhängig, wie diese Wege zurückgelegt werden (ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln).

Der Unfallversicherungsschutz ist für die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten kostenfrei. Die Beiträge werden von den Kommunen oder Ländern getragen. Wenn ein Unfall passiert, sollten die Betroffenen diesen bei der Kommunalverwaltung oder dem Landratsamt, für die sie tätig geworden sind, melden. Damit die Erhebungsstelle den Unfall direkt bei der Unfallkasse Thüringen anzeigen kann.

Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 821.000 Studierende, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören ehrenamtlich Tätige, Beschäftigte in Privathaushalten und Pflegepersonen.