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Sicher in der KITA

Hinweise zum Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz besteht dabei innerhalb der gesamten Obhutspflicht der Kindereinrichtung. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist somit, dass sich die Kinder in der Obhut der Einrichtung befinden.

Umfassender Unfallversicherungsschutz in der Kindertagesstätte besteht: 

• bei allen Tätigkeiten, die mit dem Besuch der Kindertageseinrichtung in Zusammenhang stehen

• bei sonstigen offiziellen Veranstaltungen außerhalb der Kindertageseinrichtung

• auf den Wegen zur und von der Kindertageseinrichtung unabhängig davon, wie diese zurückgelegt werden oder welchen Weg das Kind wählt

• bei Tätigkeiten wie Essen, Trinken, Benutzen der Waschräume sowie Toiletten

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.