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Regelungen zur Erste Hilfe Ausbildung

Die bereits genehmigten Kostenübernahmeanträge (KÜA) behalten ihre Gültigkeit.

In Abstimmung mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt die Unfallkasse Thüringen ihren Mitgliedsunternehmen, die Ausbildung der Ersthelfer ebenfalls bis zum 30. Mai 2020 auszusetzen.

Die bereits genehmigten Kostenübernahmeanträge (KÜA) behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen, sondern können den KÜA zu einem späteren Zeitpunkt bei den Ausbildungstätten einlösen. 

Weitere Informationen finden Sie hier