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Wie man sich vor Ansteckung schützt

Hinweise, Infografiken und wichtige Links zu Coronavirus (COVID-19)

Wenn eine ansteckende Krankheit sich länderübergreifend ausbreitet, spricht man von einer Pandemie. Nicht nur das Coronavirus, das seit Anfang 2020 die Medien beherrscht, ist so ein Fall. Sehr viel häufiger, aber ebenfalls schwerwiegend, sind die regelmäßigen Grippewellen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige einfache Tipps beherzigen, verringern sie das Ansteckungsrisiko für sich und andere.

Hygieneregeln:

  • Händeschütteln vermeiden
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden)
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften
  • Menschenansammlungen meiden

 

 

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus des BMAS

Bundesarbeitsminister Heil stellt Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor

 

Hygienekonzept für den Betrieb – was heißt das?

Bund und Länder haben am 15. April beschlossen, dass „jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept“ umsetzen muss.

 

Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

  • Die folgenden Hinweise bündeln die bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
  • Auf der Seite der BGW finden Sie aktuell eine Muster-Gefährungsbeurteilung Kinderbetreuung / Kitas.
  • Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen für Kindertageserinrichtungen während der Coronakrise
  • Handreichung des TMBJS und TMAGSFF Kita – Hygiene – Corona

 

Empfehlungen für Schulen

  • Die folgenden Hinweise und Empfehlungen  bündeln die bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) und werden auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen ständig angepasst.
  • Zu den aktuellen Problemfeldern „Umgang mit Händedesinfektionsmitteln“, die aus den derzeitigen Anfragen resultieren, haben wir Hinweise für Schulträger und Schulleitungen zusammengefasst.

 

Empfehlungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die folgenden Hinweise bündeln die bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

 

Empfehlungen für pflegende Angehörige 

Die folgende Handlungshilfe gibt wichtige Hinweise für pflegende Angehörige.

 

Absicherung sozialer Dienstleister

Soziale Dienstleister, die in der aktuellen Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können von ihren Auftraggebern in der Sozialversicherung Unterstützung bekommen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dazu zentral ein digitales Antragsverfahren entwickelt, das über die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgewickelt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier

Hinweis: Die Unfallkasse Thüringen beauftragt die DGUV mit der Bearbeitung der Anträge nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG). 

 

Tipps zum Homeoffice mit Kindern

 

Aushänge und Grafiken:   

  • Bitte nutzen Sie den Aushang der DGUV für das Schwarze Brett in Ihrem Unternehmen, um auch Ihre Kolleginnen und Kollegen zu informieren.
  • Wichtige Infografiken der BZgA zum Infektionsschutz finden Sie hier

 

Hinweise und Sonderseiten:

 

weiterführende Links:

  •  Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
  •  Informationen des Robert Koch Institutes (RKI)
  •  Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 

 

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache

 

wichtige Telefonnummern in Thüringen:

  •  Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
  •  Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz  0361 57-3815099
  • Land Thüringen Hotline für Unternehmen   0800-534 5676
  •  Hotline der Stadt Erfurt  0361 655-267662

Antworten auf häufig gestellte Fragen / FAQ

Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sollten nicht unterrichten oder Kinder betreuen. Hinweise zu den Risikogruppen gibt das Robert Koch-Institut. Bei der Planung des Personaleinsatzes sind außerdem die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und landesspezifische Regelungen zur berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Beschäftigung von Schwangeren.

Bei akuten Atemwegssymptomen sollten sie die Einrichtung sofort verlassen und die Symptome von einem Arzt oder einer Ärztin abklären lassen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen hilft der Kassenärztliche Notdienst unter der Hotline 116 117 weiter. Einen Überblick, was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht, gibt es hier.

Grundsätzlich gelten jene Regeln, die auch für die Allgemeinheit empfohlen werden, das heißt: mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen zu halten, in ein Taschentuch oder in die Armbeuge niesen, benutzte Taschentücher in einen Mülleimer mit Deckel entsorgen und regelmäßig mindestens 20 Sekunden lang die Hände waschen.

In Kitas und Grundschulklassen könnten Betreuungspersonen erklären, warum Händewaschen generell und momentan ganz besonders wichtig ist und das richtige Händewaschen mit den Kindern üben. Plakate zum Aufhängen in den Sanitärräumen und andere Materialien helfen dabei.

Gruppengrößen und Gruppenräume sollten so gestaltet werden, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. In Klassenräumen und der Mensa sollten die Tische beispielsweise weit genug auseinander stehen. Zeitversetzte Essenszeiten helfen, Warteschlangen an der Essensausgabe oder der Geschirrrückgabe zu verhindern. Durch Markierungen auf dem Boden können Verkehrswege in Fluren und auf dem Pausenhof deutlich gemacht werden.

Um die Gefahr der Virenübertragung einzudämmen, sollten nicht zu viele Kinder in einer Gruppe sein, die Einteilung der Gruppe sollte immer beibehalten und die Kinder sollten von der gleichen Bezugsperson betreut werden. Neben der regelmäßigen Lüftung der Räume wird empfohlen, die Aufenthaltszeiten im Außengelände auszudehnen. Auch hier sollte darauf geachtet werden, die ursprüngliche Gruppeneinteilung und -größe beizubehalten.

Da auch hier der Mindestabstand gilt, müssen alle auf direkte Grußformen wie Umarmungen, Handschlag oder Begrüßungsküsschen verzichten. Am besten sollte man den Kindern erklären, dass sie nicht „auf Abstand gehalten“ werden, sondern dass die Maßnahmen auch ihrer Sicherheit dienen.