| Was wäre Deutschland ohne seine ehrenamtlichen Wahlhelfer? |
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Unfallkasse Thüringen bietet beitragsfreien Schutz
Gotha, 26. Mai 2009. Nicht nur im Superwahljahr 2009 haben Wahlhelfer wichtige Aufgaben, um einen reibungslosen Ablauf der Wahlen zu garantieren. Sie prüfen die Wahlberechtigung, geben Stimmzettel aus, beaufsichtigen die Wahlkabinen bzw. Wahlurnen und zählen die Stimmzettel aus. Alle diese Tätigkeiten stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. "Ebenfalls sind die Wege zum Wahllokal und zurück nach Hause versichert.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin der Unfallkasse Thüringen. Bei der Thüringer Unfallkasse sind alle Wahlhelfer aus dem Freistaat versichert. Für sie selbst ist der Versicherungsschutz beitragsfrei, da die Beiträge von den Kommunen getragen werden. "Ereignet sich während ihrer Wahlhelfertätigkeit ein Unfall, ist dieser mit einem Arbeitsunfall gleichzusetzen.", so Müller weiter. Die Unfallkasse übernimmt alle anfallenden Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation. Auch die Zahlung der Praxisgebühr von 10 Euro ist nicht erforderlich, da es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen kann sogar eine Unfallrente gewährt werden. Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 660.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Zum Versichertenkreis gehören ehrenamtlich Tätige, Beschäftigte in Privathaushalten und Pflegepersonen. Passiert ein Unfall leitet die Unfallkasse Thüringen sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.
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