| Nicht ohne Skihelm auf die Piste! |
|
|
|
Auf Klassenfahrt gut abgesichert
Gotha, 15. Januar 2009. Schulklassen verreisen in den Winterferien oft in Wintersportgebiete, die sich auch im Ausland befinden. Egal, ob Skifahren, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen, diese Wintersportarten bereiten den Kinder Spaß. Oftmals steht hinter dem Spaßfaktor ein unterschätztes Risiko. "Besonders häufig kommen Stürze auf der Piste vor.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin. Diese resultieren aus Übermut und Fahrfehlern. "Die meisten Verletzungen jedoch entstehen an Beinen und Füßen. Auch Arme, Schultern und Hände leiden unter diesen Stürzen.", so Müller weiter. Um den Kopf vor schweren Verletzungen zu schützen, fordert die Unfallkasse Thüringen einen Helm zur eigenen Sicherheit zu tragen. Wichtig bei der Auswahl eines Helmes ist, dass er weder zu groß noch zu klein sein darf. Eine optimale Passform hat der Helm, wenn er beim Drehen des Kopfes nicht rutscht.
Ereignet sich dennoch ein Unfall, ist wie bei einem Schulunfall zu verfahren. Die Verantwortlichen vor Ort müssen Erste Hilfe leisten, soweit erforderlich ärztliche Versorgung veranlassen und umgehend die zuständige Unfallkasse informieren. Der schnellste Weg zur Unfallanzeige ist ein Telefonat mit dem Unfallversicherungsträger, damit dieser weitere Schritte veranlassen kann, wie z.B. den Rücktransport. Passiert ein Schulunfall im Ausland, ist ebenso zu verfahren wie im Inland. Im Ausland kann der deutsche Unfallversicherungsträger die Heilbehandlung nicht selbst erbringen. Wie und in welchem Umfang Sachleistungen gewährt werden, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. Für Tätigkeiten, die außerhalb der schulischen Aufsicht durchgeführt werden, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich Schüler eigenmächtig von der Gruppe entfernen, um privaten Dingen nachzugehen.
|


