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Klassenfahrten und Wandertage bereichern den Schulalltag Drucken E-Mail

Schüler und Eltern genießen dabei Versicherungsschutz

 

 

Gotha, 14. Oktober 2008. Die Herbstferien in Thüringen haben begonnen. Von zahlreichen Schulklassen werden diese genutzt, um eine Klassenfahrt durchzuführen. Wird diese Fahrt von der Schule geplant, organisiert und betreut, stehen die Schüler unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unabhängig ob die Reise im In- oder Ausland stattfindet. Auch Eltern, die im Auftrag der Schule die Lehrer bei der Aufsicht unterstützen, sind ebenfalls über die Unfallkasse abgesichert.

 

"Nicht versichert sind persönliche Tätigkeiten, wie z.B. Essen, Trinken, Körperpflege und Nachtruhe", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin der Unfallkasse. Auch bei Tätigkeiten, die außerhalb der schulischen Aufsicht durchgeführt werden, z.B. Discobesuche oder Einkäufe, besteht kein Versicherungsschutz. "Grundsätzlich sind alle Unternehmungen unversichert, die nicht im Organisations- und Verantwortungsbereich der Schule liegen.", so Müller weiter. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich Schüler eigenmächtig von der Gruppe entfernen, um privaten Dingen nachzugehen.

 

Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Freistaat. 270.000 Schüler sind während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Ausflügen oder Klassenfahrten und auf den Schulwegen gegen Unfälle abgesichert. Passiert ein Unfall leitet die Unfallkasse Thüringen sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.