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Stephanie Robus

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Beim Studieren versichert Drucken E-Mail

Herbstsemester 2008 beginnt

 

 

Gotha, 14. Oktober 2008. In Thüringen besuchen derzeit 49.710 Studierende eine Universität oder Hochschule. Dabei genießen die Studierenden einen kostenfreien Versicherungsschutz gegen Unfälle. Denn die Kosten dafür trägt das Land Thüringen. Bereits der Weg zur Immatrikulation und alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Universitäts-, Hoch- oder Fachschulbesuch stehen unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz, wie z.B. Vorlesungen, Teilnahme an Repetitorien / Exkursionen, Bibliotheksbesuch sowie Hochschulsport.

 

Nicht versichert sind Tätigkeiten im privaten Bereich. Dazu zählen Studienarbeiten zu Hause, privat unternommene Studienfahrten oder die Unterbrechung der Wege zur Hochschule, um Einkäufe zu erledigen. Weiterhin entfällt der Versicherungsschutz, wenn private Partys veranstaltet werden.

 

Studierende sollten einen Unfall so schnell wie möglich ihrer Hochschulleitung melden. Auch der behandelnde Arzt muss wissen, dass sich der Unfall im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch ereignet hat. Alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlung übernimmt die Unfallkasse Thüringen.