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Im Herbst und Winter sind Kinder im Straßenverkehr besonders gefährdet

 

 

Gotha, 24. September 2008. Im letzten Jahr verunglückten 33.883 Kinder unter 15 Jahren auf Deutschlands Straßen. Allein für Thüringen gingen bei der Unfallkasse 2.639 Meldungen zu Unfällen, die sich im Straßenverkehr ereignet haben, ein. In der dunklen Jahreszeit passieren häufig Unfälle in der Zeit zwischen sieben und acht Uhr am Morgen. Insbesondere verunglücken Kinder auf dem Weg zur Schule oder nach Hause, weil sie von PKW-Fahrern übersehen werden. Ursache ist oftmals dunkle Kleidung, die erst ab 30 Meter Entfernung wahrgenommen wird. "Kinder sehen den Straßenverkehr mit anderen Augen.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin der Unfallkasse. Da Kinder beleuchtete Autos gut sehen können, gehen sie davon aus, dass die Autofahrer sie ebenfalls erkennen. Doch für die Autofahrer ist oftmals die Sicht eingeschränkt. "Das Geschehen am Fahrbahnrand und auf Gehwegen wird nicht registriert.", so Müller weiter. Deshalb sollten Kinder hell und reflektierend gekleidet sein sowie ihre Schultaschen eine auffällige Farbe haben. Nur so können die kleinen Verkehrsteilnehmer von den PKW-Fahrern schon aus einer Entfernung von 130 bis 160 Metern gesehen werden.

 

Allerdings nimmt der Nachwuchs nicht nur als Fußgänger am Straßenverkehr teil. Häufig fahren sie mit dem Rad zur Schule. Hier sollte ebenfalls für ausreichend Sicherheit gesorgt werden. Vor allem aber muss die Lichtanlage regelmäßig überprüft werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Reflexmaterialien anzubringen. Reflektoren an Hand- und Fußgelenken bringen mehr Sicherheit für den Radfahrer. Herkömmliche Kleidung, Taschen oder Rücksäcke lassen sich mit Figuren oder Streifen nachrüsten. Dabei ist insbesondere seitlicher Schutz erforderlich, damit Schulkinder beim Überqueren der Fahrbahn gesehen werden.

 

Wichtig ist weiterhin ein sicheres Verhalten, um den Autofahrern die Möglichkeit zu geben, sich auf die Fußgänger einzustellen. ?Dazu sollten Eltern darauf achten, das sie genügend Zeit für den Schulweg einplanen und ihre Kinder rechtzeitig aus dem Haus schicken.?, empfiehlt Müller. Unausgeschlafenheit, Hektik und Zeitdruck erhöhen die Gefahren zusätzlich.

 

Versicherungsschutz besteht prinzipiell auf dem Schulweg. Unabhängig ob die Wege, zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Pkw oder dem Fahrrad zurückgelegt werden. In der Wahl des Weges ist der Schüler grundsätzlich frei. Jedoch sollte es immer der direkte Weg zwischen Elternhaus und Schule sein. Allerdings können Schüler einen längeren Weg zur Schule benutzen, wenn z.B. auf diesem Fahrradwege vorhanden sind.

 

Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Freistaat. 270.000 Schüler sind während des Unterrichts, bei schulischen Veranstaltungen wie Wandertagen, Ausflügen oder Klassenfahrten und auf den Schulwegen gegen Unfälle abgesichert. Passiert ein Unfall leitet die Unfallkasse Thüringen sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.


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