| Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch im Freiwilligen Sozialen Jahr |
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Gut versichert gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
Gotha, 11. August 2008. Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolviert, ist gesetzlich unfallversichert. Erleidet ein FSJ- oder FÖJ-Teilnehmer im Einsatz einen Wege- oder Arbeitsunfall oder erkrankt er an einer Berufskrankheit, so greift sowohl im In- als auch im Ausland der Schutz der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des FSJ/FÖJ und von der Höhe des Entgelts. Er beginnt am ersten Tag der Tätigkeit und bezieht sich auf alle Unfälle im Einsatz sowie auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause. Auch gegen die Gefahr von Berufskrankheiten ist der freiwillige Helfer gesetzlich versichert. Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen. Versichert ist auch der Einsatz im Ausland - sofern das FSJ/FÖJ bei einem deutschen Träger absolviert wird. Nicht versichert sind dagegen Freizeitunfälle. Der Unfallversicherungsschutz ist für die freiwilligen Hilfskräfte beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Träger oder die Einsatzstelle des Freiwilligendienstes. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist.
Wer ein FSJ/FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben und darf nicht älter als 27 Jahre alt sein. Auch anerkannte Wehrdienstverweigerer können den zwölfmonatigen Freiwilligendienst statt des Zivildienstes absolvieren. Das Freiwilligenjahr wird von den Bundesländern, den Wohlfahrts- und Umweltverbänden sowie zahlreichen Trägern, Einrichtungen und Einsatzstellen ausgerichtet.
Die Unfallkasse Thüringen ist die gesetzliche Unfallversicherung im Freistaat. 660.000 Studenten, Schüler, Kindergartenkinder und Arbeitnehmer in öffentlichen Einrichtungen stehen unter dem Schutz der Unfallversicherung. Weiterhin gehören zum Versichertenkreis ehrenamtlich Tätige, Beschäftigte in Privathaushalten und Pflegepersonen. Passiert ein Unfall leitet die Unfallkasse Thüringen sofort geeignete Maßnahmen ein, um eine schnelle Heilbehandlung zu garantieren.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail:
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