| Frühjahrsputz verschönert Städte und Gemeinden |
|
|
|
Freiwillige Helfer stehen unter Versicherungsschutz
Gotha, 1. April 2008. Der Winter verabschiedet sich und hinterlässt wie jedes Jahr seine Spuren. Schutz oder Verunreinigungen sind zu beseitigen und manche Spielgeräte benötigen einen neuen Anstrich. Aus diesem Grund starten zahlreiche Bürgermeister wieder einen Aufruf zum Subbotnik. Welchem viele Thüringer Bürger folgen werden, um einen Beitrag zur Verschönerung des Stadt- oder Ortsbildes zu leisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in der Regel an Wochenenden auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis. Verrichten Einzelpersonen oder Vereine solch einen Arbeitseinsatz, stehen sie währenddessen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. "Ereignet sich dabei ein Unfall, ist dieser mit einem Arbeitsunfall gleichzusetzen.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin. "Möglichst schnell ist der Unfall beim jeweiligen Verantwortlichen, welcher den Arbeitseinsatz organisiert, anzuzeigen.", so Müller weiter.
Zuständiger Ansprechpartner und Leistungsträger ist im Freistaat die Unfallkasse Thüringen. Wir erbringen dann dieselben Entschädigungsleistungen wie bei Beschäftigten. In besonderen Fällen, z. B. bei Tätigkeiten in Parks oder im Gemeindewald kommt die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft in Betracht.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|


