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Gesetzlicher Versicherungsschutz ist selbstverständlich

 

 

Gotha, 5. Februar 2008. Blutspenden, Organspenden oder Gewebespenden können das Leben anderer Menschen retten. Deshalb ist es wichtig, dass es freiwillige Spender gibt. Diese Spender stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit möchte der Gesetzgeber die Bereitschaft zur Spende steigern. Denn allein in Deutschland werden täglich 15.000 Blutkonserven benötigt.

 

"Auch wenn die Blutspende im Ausland stattfindet, gilt der deutsche Unfallversicherungsschutz.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin der Unfallkasse. "Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Spender seinen Wohnsitz in Deutschland hat.", so Müller weiter. Zusätzlich sind die Wege von und nach dem Ort der Spendeneinrichtung versichert. Sollten sich während der Spende ein Unfall ereignen oder Komplikationen auftreten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung alle anfallenden Leistungen.

 

Zuständig ist der Unfallversicherungsträger des Unternehmens, das die Maßnahme der Blutspende durchführt, wie z.B. die Unfallkassen der Länder oder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

 


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