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Unfallkasse Thüringen gibt Hinweise

 

 

Gotha, 11. Juli 2007. Die Haut von Kindern ist besonders empfindlich vor allem, wenn es um UV-Strahlung geht. Denn sie ist noch sehr dünn und der Eigenschutz entwickelt sich erst mit den Lebensjahren. Allerdings toben und bewegen sich Kinder viel im Freien. Dadurch sind sie in erhöhtem Maße Sonnenbestrahlungen ausgesetzt.

Für den richtigen Sonnenschutz tragen prinzipiell die Eltern die Verantwortung. Deshalb müssen sie ihre Kinder vor dem Besuch der Kindertagesstätte mit wasserfester Sonnenschutzcreme versorgen. Der Erzieherin das Cremen zu überlassen, stellt sich als problematisch dar. Da es zu Kontaktallergien oder der Übertragung von möglichen Schmierinfektionen kommen kann. Weiterhin ist bedenklich, dass je nach Hauttyp Cremes mit unterschiedlichen Lichtschutzfaktoren zum Einsatz kommen. Was bedeutet, dass sich individuelle Aufenthaltszeiten im Freien ergeben. Sollte bei Bedarf in der Einrichtung nachgecremt werden, müssen Eltern ihre Zustimmung geben. Zusätzlich sollte die Erzieherin hygienische Kriterien einhalten.

Weiterhin sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Sonne in der Mittagszeit meiden,
  • Kinder von Kopf bis Fuß sonnengerecht kleiden,
  • schattige Spielbereiche aufsuchen oder Sonnensegel spannen


Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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