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Fleißige Helfer stehen unter Versicherungsschutz

 

 

Gotha, 27. Februar 2007. Im Frühjahr starten zahlreiche Bürgermeister einen Aufruf zum Subbotnik. Diesem werden viele Thüringer folgen, um einen Beitrag zur Verschönerung des Stadt- oder Ortsbildes zu leisten. Der Arbeitseinsatz erfolgt in der Regel an Wochenenden auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis. Für die Allgemeinheit werden Straßen gefegt, Flüsse und Bäche gereinigt oder Kinderspielplätze erhalten einen neuen Anstrich.

 

Verrichten Einzelpersonen oder Vereine diese Tätigkeiten, stehen sie währenddessen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. "Ereignet sich dabei ein Unfall, ist dieser mit einem Arbeitsunfall gleichzusetzen.", erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin. "Möglichst schnell ist der Unfall beim jeweiligen Verantwortlichen, welcher den Arbeitseinsatz organisiert, anzuzeigen.", so Müller weiter.

 

Zuständiger Ansprechpartner und Leistungsträger ist im Freistaat die Unfallkasse Thüringen. Wir erbringen dann dieselben Entschädigungsleistungen wie bei Beschäftigten. In besonderen Fällen, z. B. bei Tätigkeiten in Parks oder im Gemeindewald kommt die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft in Betracht.

 

Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha