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Versicherungsschutz gilt über die Grenzen von Deutschland

 

 

Gotha, 9. Januar 2007. Oftmals wird eine Auslandsklassenfahrt in Wintersportgebiete geplant, um sich in der freien Natur ohne schulische Zwänge zu bewegen. Skifahren, Snowboarden und Rodeln sind beliebte Sportarten, die den Schülern Spaß bereiten. Leider ist das Vergnügen im Schnee nicht ohne Gefahren. Kollisionen und Stürze auf der Piste sind häufige Unfallursachen. Dabei hat jede Wintersportart ihren eigenen Verletzungsverlauf mit Folgen. "Unterschenkelfrakturen beim Skifahren verzeichnen den höchsten Prozentsatz an Wintersportverletzungen.", so Renate Müller, Geschäftsführerin. "Dabei hat ihre Verletzungsschwere deutlich zugenommen." erklärt Müller weiter. Ereignet sich ein Schulunfall im Ausland, ist ebenso zu verfahren wie im Inland. Die Verantwortlichen vor Ort müssen Erste Hilfe leisten, soweit erforderlich ärztliche Versorgung veranlassen und umgehend die zuständige Unfallkasse informieren. Der schnellste Weg zur Unfallanzeige ist ein Telefonat mit dem Unfallversicherungsträger, damit dieser weitere Schritte veranlassen kann, wie z.B. den Rücktransport. Im Ausland kann der deutsche Unfallversicherungsträger die Heilbehandlung nicht selbst erbringen. Wie und in welchem Umfang Sachleistungen gewährt werden, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates. In manchen Staaten sind leider eingeschränkte Heilbehandlungsmöglichkeiten hinzunehmen.

 

 

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