| Wer hilft, ist gut versichert |
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Pannenhelfer stehen unter Versicherungsschutz
Gotha, 4. August 2006. In den Monaten Juni bis August wird das Straßenverkehrsnetz besonders strapaziert. Viele Deutsche fahren mit dem Auto in den Urlaub. Hinzu kommen noch Touristen aus ganz Europa, die sich über die Autobahnen bewegen. "Jeder wünscht sich in der Reisezeit, unfallfrei und ohne Panne am Urlaubsort anzukommen.", sagt Renate Müller, Geschäftsführerin. Sollte sich doch unerwartet eine Panne einstellen, ist jeder Kraftwagenfahrer froh über schnelle Hilfe. "Bietet eine Privatperson ihre Hilfe an, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.", erklärt Müller weiter. Versichert sind zum Beispiel Starthilfe mit dem Überbrückungskabel, Radwechsel sowie Anschieben oder Abschleppen eines liegen gebliebenen Fahrzeugs. Der Versicherungsschutz ist dabei für die Helfer beitragsfrei. Zuständig ist der jeweilige Unfallversicherungsträger, in deren Einzugsbereich der Kfz-Halter seinen Wohnsitz hat, dem geholfen wurde. Für Privatpersonen, die dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs helfen und dabei einen Unfall erleiden, ist dagegen die Berufsgenossenschaft des gewerblichen Kfz-Halters zuständig.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha |


