| Beschäftigte sind beim Sommerfest im Unternehmen versichert |
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Gotha, 24. Juli 2006. Steigende Temperaturen veranlassen viele Unternehmen, ein Sommerfest zu veranstalten. In lustiger Runde sitzen Kollegen zusammen, essen, trinken und feiern bis in die Nacht. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Organisiert der Betrieb ein Sommerfest, sind die Beschäftigten gegen Unfälle gesetzlich versichert. Vorausgesetzt, dass die Veranstaltung vom Arbeitgeber gefördert wird. Mit dem Ziel, das Betriebsklima und den Teamgeist zu stärken. ?Der Arbeitgeber oder ein Beauftragter muss ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen, um ihr einen betrieblichen Charakter zu verleihen.?, erklärt Renate Müller, Geschäftsführerin. Weiterhin muss der Arbeitgeber seiner gesamten Belegschaft die Möglichkeit geben, am Sommerfest teilzunehmen. "Tätigkeiten wie z.B. Tanzen, Spielen und Essen stehen unter Versicherungsschutz.", so Müller weiter. Erklärt der Unternehmer, die Veranstaltung für offiziell beendet, besteht weiterhin Versicherungsschutz für den direkten Heimweg. Für längeres Verbleiben am Veranstaltungsort und selbst geschaffene Gefahren, wie z.B. alkoholbedingte Unfälle auf dem Heimweg, besteht kein Versicherungsschutz. Ebenfalls nicht für die Teilnahme von Gästen und ehemaligen Beschäftigten.
Kontakt: Stephanie Robus, Tel: 03621 777141, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fachbereich Prävention / PR, Humboldtstr. 111, 99867 Gotha |


